26/01/2023

Digitalisierungsbeiträge für Kleinstunternehmen

Die Kleinunternehmen stellen in Hinblick auf ihre Anzahl einen wesentlichen Teil der heimischen Wirtschaft dar. Die Steigerung der digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen ist für Ihre Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich. Der Wandel der letzten Jahre macht die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten durch die digitalen Technologien unumgänglich. Das Land Südtirol gewährt Beiträge zur Digitalisierung.

Zugangsvoraussetzungen: Die Förderungen gelten für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und bis zu 5 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (JAE) haben:

  • Unternehmen, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind,
  • freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Art. 2229 Zivilgesetzbuch eingetragen sind.


Was und in welchem Ausmaß wird gefördert:
Förderfähig sind Vorhaben, die eng mit der in Südtirol ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken sowie der Einführung digitaler Technologien und Prozesse dienen, zur Umsetzung und Verbesserung:

1. von Organisations- und Geschäftsmodellen;
2. des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels;
3. der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen und besonders:

• Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber/Inhaberinnen und Gesellschafter/Gesellschafterinnen richten, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind;

• Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung;

• Ankauf und Optimierung von Software.


Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 2.000 Euro je Antrag, die Höchstausgabe 10.000 Euro je Antrag. Die Förderung wird bis zum Höchstsatz von 60 Prozent der zulässigen Ausgabe in „de minimis“ gewährt.

Der Beitragsantrag muss bis zum 31. Oktober vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens eingereicht werden. Im Zeitraum 2022-2023 kann nur ein Antrag je Unternehmen eingereicht werden.


Alle Details, wichtige Informationen sowie die Formulare und Anlagen für das Beitragsansuchen sind HIER abrufbar.

Der hds hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen aus dem IT-Sektor für alle Mitgliedsbetriebe aus dem Einzelhandel bereits eine maßgeschneiderte Gesamtlösung für Online-Shops ausgearbeitet. Ziel des hds ist dabei, konkrete Lösungen zur Digitalisierung der Branche anzubieten, die Brücke zu professionellen IT-Partner zu stellen und somit den Weg zum eigenen E-Shop als integriertes Standbein für den stationären Handel zu verkürzen.

Hinweis für die Fachgruppe Fashion im hds: Eine Präsentation der Digitalisierungsoffensive für den Einzelhandel ist bei der ersten Vollversammlung der neuen Fachgruppe am 1. Februar 2023 im hds-Sitz in Bozen, 19:00 Uhr, vorgesehen.

Alle Details zu den Digitalisierungspakete des hds sind HIER abrufbar!

 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Lorena Sala

Fachgruppen
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 512
E-Mail:
 
 
 
 
 

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