14/02/2023
Transport von Abfällen
Transportausweis für hds-Mitglieder
Da diese bürokratische Vereinfachung nur für Mitglieder der Wirtschaftsverbände gültig ist, ist es nötig, den personalisierten hds-Transportausweis (Abfallvignette) zur eindeutigen Identifizierung des Unternehmens mitzuführen. Der Ausweis, der heuer wieder als digitale Version zur Verfügung gestellt wird und den Mitgliedern zugeschickt wird, muss ausgedruckt (in Farbe) gut sichtbar in einer Hülle an der Windschutzscheibe des Transportfahrzeugs angebracht werden. Falls der Betrieb über mehrere Fahrzeuge verfügt, ist es durch die digitale Übermittlung möglich, mehrere Ausdrucke zu machen.
Weitere wichtige Informationen:
1. Transport von nicht gefährlichen Abfällen außerhalb der Autonomen Provinz Bozen
Wenn ein Unternehmen, unabhängig von dessen Tätigkeit, außerhalb der Autonomen Provinz Bozen transportiert, muss es in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen sein. Auf Anfrage führt der hds die entsprechende Eintragung bei der Handelskammer für Sie aus.
2. Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Gefährliche Abfälle werden nur von autorisierten Unternehmen transportiert, die ebenfalls in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen sein müssen. Auf Anfrage führt der hds die entsprechende Eintragung bei der Handelskammer für Sie aus.
3. Abkommen bei größeren Gemeinden
Während kleinere Gemeinde für die Annahme des Mülls keine weiteren Formalitäten verlangen, sind bei größeren Gemeinden die Unternehmer verpflichtet, einmalig eigene Anträge/Konventionen zu unterschreiben.
Da 2023 im Bereich Abfall auf nationaler Ebene einige Neuerungen möglich sind, die eventuell die Gültigkeit der Transportvignette beeinflussen könnten, wird der hds die Mitgliedsbetriebe darüber informieren.