19/10/2023
Mitteilung der Inhaber von GmbH oder AG
Unternehmen, die bereits vor dem 9. Oktober gegründet wurden, müssen die Mitteilung bis zum 11. Dezember 2023 machen, während Unternehmen, die danach gegründet wurden, dies innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung in ihr jeweiliges Register tun müssen.
Bei Nichtmitteilung drohen Verwaltungssanktionen von bis zu 1032 Euro.