06/07/2021

Neue Ausbildung zum Fahrradtechniker startet im Herbst

Im Herbst 2021 startet die deutschsprachige Berufsausbildung zum Fahrradtechniker. Somit können ab sofort alle interessierten Betriebe Lehrlinge mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag einstellen. Das Angebot wurde vom hds in Zusammenarbeit mit dem Amt für Lehrlingswesen, aufgrund einer entsprechenden Bedarfserhebung unter den Mitgliedern im vergangenen Februar, ausgearbeitet.

Ein Berufsausbildungsvertrag hat sowohl für den Betrieb, als auch für den Auszubildenden folgende Vorteile
  • der Auszubildende ist bereits volljährig und benötigt daher keine Genehmigung für die Beschäftigung von minderjährigen Mitarbeitern;
  • der Auszubildende steht dem Unternehmen über einen längeren Zeitraum zur Verfügung als ein traditioneller Auszubildender;
  • Firmeninhaber, die einen Lehrling mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag einstellen, sparen 30 % der Lohnkosten;
  • Auszubildende haben den Vorteil, dass sie ein höheres Einstiegsgehalt erhalten als ein traditioneller Auszubildender;
  • die Altersgrenze für die Einstellung ist höher als bei einem traditionellen Lehrling: Personen zwischen 18 und 30 Jahren können im Rahmen dieser Vertragsart eingestellt werden.
Mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag können Sie junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren anstellen. Das Lernen am Arbeitsplatz ist eng mit dem Lehrgang verbunden (insgesamt ca. 300-350h). Für die Qualifikation als Fahrradtechniker*in ist am Ende der Lehrzeit eine Lehrabschlussprüfung vor einer Kommission vorgesehen. Auch Personen über 30 Jahre können die Ausbildung als Fortbildungslehrgang besuchen und die Prüfung als Privatist ablegen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Elisabeth Nardin

Fachgruppen / Junge im hds
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 510
E-Mail:
 
 
 
 
 

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