28/12/2022
Der Agenturvertrag für Handelsvertreter: Achtung auf die Klauseln
Kollektivabkommen schützen weitreichender
Die Figur des Handelsvertreters ist grundsätzlich durch das Zivilgesetzbuch geregelt. In Italien gelten jedoch zudem die Kollektivabkommen (z.B. des Sektors Handel oder des Sektors Industrie). Diese Regeln das Vertragsverhältnis jedoch nur dann zusätzlich, sofern dessen Anwendung im Handelsvertretervertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Zwischen Zivilgesetzbuch und Kollektivabkommen gibt es Abweichungen, so zum Beispiel hinsichtlich der Kündigungsfristen oder bei der Berechnung der eventuell zustehenden Ausgleichsentschädigungen. Grundsätzlich ist der Handelsvertreter bei Anwendung des jeweiligen Kollektivabkommens weitreichender geschützt.
Rechten und Pflichten
Zu den Pflichten des Handelsvertreters gehören:
- Bei der Ausführung seines Auftrages die Interessen der Mandantenfirma schützen
- Mit Loyalität und im guten Glauben handeln.
- Die Anweisungen der Mandantenfirma befolgen.
- Die Informationen zur Marktsituation im zugewiesenen Gebiet sammeln.
- Erhalt vonseiten der Mandantenfirma aller erforderlichen Unterlagen zu den vertragsgegenständlichen Produkten oder Dienstleistungen.
- Erteilung notwendiger Auskünfte.
- Mitteilung der üblichen Lieferzeiten der bestellten Produkte und gegebenenfalls Verspätungen oder Verhinderungen bei der Vertragserfüllung.
- Übersicht zu den abgeschlossenen Geschäften und die daraus folgenden Provisionen dem Handelsvertreter zur Verfügung stellen.
- Provisionen pünktlich auszahlen.