28/12/2022

Der Agenturvertrag für Handelsvertreter: Achtung auf die Klauseln

Das Agenturverhältnis hält Rechte und Pflichten der Mandantenfirma und des Handelsvertreters fest und basiert sich auf den Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien. Vor Abschluss sollte er genauestens überprüft werden, um Unklarheiten und Streitigkeiten aus dem Weg zu schaffen. Bereits vor Unterzeichnung des Vertrages sollte sich der Handelsvertreter über eventuelle Klauseln mit Verweis auf das jeweilige Kollektivabkommen genauestens informieren

Kollektivabkommen schützen weitreichender
Die Figur des Handelsvertreters ist grundsätzlich durch das Zivilgesetzbuch geregelt. In Italien gelten jedoch zudem die Kollektivabkommen (z.B. des Sektors Handel oder des Sektors Industrie). Diese Regeln das Vertragsverhältnis jedoch nur dann zusätzlich, sofern dessen Anwendung im Handelsvertretervertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Zwischen Zivilgesetzbuch und Kollektivabkommen gibt es Abweichungen, so zum Beispiel hinsichtlich der Kündigungsfristen oder bei der Berechnung der eventuell zustehenden Ausgleichsentschädigungen. Grundsätzlich ist der Handelsvertreter bei Anwendung des jeweiligen Kollektivabkommens weitreichender geschützt.

Rechten und Pflichten
Zu den Pflichten des Handelsvertreters gehören:
  • Bei der Ausführung seines Auftrages die Interessen der Mandantenfirma schützen
  • Mit Loyalität und im guten Glauben handeln.
  • Die Anweisungen der Mandantenfirma befolgen.
  • Die Informationen zur Marktsituation im zugewiesenen Gebiet sammeln.
Zu den Rechten des Handelsvertreters gehören:
  • Erhalt vonseiten der Mandantenfirma aller erforderlichen Unterlagen zu den vertragsgegenständlichen Produkten oder Dienstleistungen.
  • Erteilung notwendiger Auskünfte.
  • Mitteilung der üblichen Lieferzeiten der bestellten Produkte und gegebenenfalls Verspätungen oder Verhinderungen bei der Vertragserfüllung.
Im Falle eines vermittelten Geschäftes, obliegt es der Mandantenfirma, dem Handelsvertreter innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens den Ausgang des Geschäftes mitzuteilen, sei es im Falle einer Annahme als auch einer Ablehnung. Doch zu den Pflichten der Mandantenfirma gehören:
  • Übersicht zu den abgeschlossenen Geschäften und die daraus folgenden Provisionen dem Handelsvertreter zur Verfügung stellen.
  • Provisionen pünktlich auszahlen.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lisa Baumgartner

Rechtsberatung
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
E-Mail:
 
 
 
 
 

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