05/05/2022

Maskenpflicht am Arbeitsplatz verlängert

In der Sitzung vom 4. Mai 2022 zwischen Ministerium für Arbeit und Soziales, Gesundheitsministerium, Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, INAIL und allen Sozialpartnern wurde beschlossen, eine vorsichtige Linie fortzusetzen und das Protokoll mit den Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 an privaten Arbeitsplätzen, das von der Regierung und den Sozialpartnern am 6. April 2021 unterzeichnet wurde, zu bestätigen. Dieses wird somit in seiner Gesamtheit beibehalten und als anwendbar betrachtet.

Das Protokoll sieht unter anderem die obligatorische Verwendung von chirurgischen Masken oder höherwertigen persönlichen Schutzausrüstungen in allen Fällen vor, in denen eine gemeinsame Nutzung von Arbeitsplätzen in Innenräumen oder im Freien erfolgt. Eine solche Verwendung ist nicht erforderlich, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die in isolierten Räumen erfolgen.

Innerhalb 30. Juni soll eine neue Sitzung anberaumt werden, um zu prüfen, ob der Text des Protokolls entsprechend der Entwicklung der Seuchenlage aktualisiert werden muss.

Daher ist die Verwendung von Masken an privaten Arbeitsplätzen bis auf Weiteres weiterhin vorgeschrieben.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Patrick Volkan

Bezirksleiter Bozen Land
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 562
M: 338 6816 728
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Bezirksleiter Burggrafenamt
Sitz: Meran
 
T: 0473 272 521
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Sitz: Brixen
 
T: 0472 271 410
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Bezirksleiter Pustertal/Gadertal
Sitz: Bruneck
 
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Bezirksleiter Vinschgau
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T: 0473 732 740
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