Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz und -sicherheit
Der Arbeitgeber kann die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz und -sicherheit (LDAS) laut Anhang 2 des Einheitstextes Arbeitssicherheit in folgenden Fällen übernehmen:
- Handwerk und Industriebetriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern
- Landwirtschaftsbetriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern
- Fischereibetriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern
- alle anderen Betriebe mit weniger als 200 Mitarbeitern
Um diese Funktion übernehmen zu können, muss der Arbeitgeber je nach Risikoeinstufung (diese erfolgt über ATECO 2002/2007-Einstufung) einen Kurs mit einer Dauer von 16 (niedrig), 32 (mittel) oder 48 (hoch) Stunden besuchen. Arbeitgeber, die 1996 dem landesweiten Dienst für Arbeitsmedizin mitgeteilt haben, dass sie selbst diese Funktion übernehmen, müssen diesen Kurs nicht mehr besuchen.
Alle Arbeitgeber, welche die Grundausbildung für die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit besucht haben, müssen alle fünf Jahre Auffrischungskurse mit einer Dauer von 6 (niedrig), 10 (mittel) oder 14 (hoch) Stunden - je nach Risikokategorie - besuchen.
Brandschutz und Erste-Hilfe-Beauftragter
Eine weitere Aufgabe, die der Arbeitgeber durchführen kann, ist jene des Brandschutz- und/oder Erste-Hilfe-Beauftragten. Hierfür muss er spezielle Kurse zum Thema Brandverhütung, Brandbekämpfung, Evakuierung, Rettung und Erste Hilfe besuchen.