- Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle verwerten oder beseitigen
- Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern
- Händler und Vermittler von Abfällen, mit oder ohne Besitz der Abfälle
- Erzeuger und Besitzer von Abfällen
Beispiel: Ein Mechaniker, der in seiner Tätigkeit einen gefährlichen Abfall erzeugt, muss ein Abfallregister führen. Alle nicht gefährlichen Abfälle sind nicht in das Register einzutragen.