Eine Bewertung gilt als den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
- Sie wurde innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme der Dienstleistung oder dem Kauf abgegeben und stammt von einer Person, die die Leistung tatsächlich genutzt hat.
- Sie ist relevant und bezieht sich konkret auf das Produkt oder die Eigenschaften des Betriebs.
- Sie ist authentisch und wurde nicht durch finanzielle Vorteile, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen des Unternehmens oder Dritter beeinflusst.
Ein Nachweis, wie etwa ein Kassenbon oder ein steuerlicher Beleg, kann als Indiz für die Authentizität einer Bewertung dienen.
Eine Bewertung kann zudem aufgrund fehlender Aktualität als nicht mehr aussagekräftig gelten, wenn sie sich auf eine Nutzung bezieht, die mehr als zwei Jahre zurückliegt.