Der Brandschutzbeauftragte ist jener Mitarbeiter, welcher vom Arbeitgeber mit der Durchführung der Maßnahmen zur Brandverhütung, zur Brandbekämpfung, zur Evakuierung der Arbeitsplätze bei ernsten und unmittelbarem Risiko oder in jedem Fall mit dem Notfallmanagement beauftragt wurde. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind u.a. folgende:
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren;
- Aufstellen des Brandschutzplanes;
- Erstellen eines Brandschutzkonzeptes;
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen;
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht – und Rettungswege;
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen;
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen in Sachen Brandschutz;
- Melden von Mängeln;
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, usw.;
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz;
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Damit der Mitarbeiter die Funktion des Brandschutzbeauftragten ausüben kann, muss er an einem speziellen Ausbildungskurs, je nach Brandschutzklasse des Betriebes, teilnehmen. Die Klassifizierung der Betriebe, die Kursinhalte, sowie die Dauer der Kurse werden vom Dekret vom 10.03.1998 definiert. Folgende Themen werden im Kurs behandelt: Brandbekämpfung, Brandverhütung, Schutz- und Vorbeugemaßnahmen, Ablauf von Evakuierungen, Notfallmanagement, Alarmsysteme, Notbeleuchtung, Sicherheitskennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, Löschmittel, usw. Neben der Theorie werden auch viele praktische Übungen gemacht: Umgang mit den verschiedenen Löschmitteln, Benutzen der Schutzausrüstungen, usw. Der Kurs hat eine Dauer von 4 (niedriges Risiko), 8 (mittleres Risiko) oder 16 (hohes Risiko) Stunden.