Der Brandschutzbeauftragte muss das so genannte Brandschutzregister (Anhang 8 „Libretto di manutenzione di prevenzione incendi“) führen, regelmäßige Kontrollgänge im Betrieb machen, die Zugänglichkeit der Rettungs- und Fluchtwege kontrollieren, die Notbeleuchtung testen, Sicherheitskennzeichnungen und Notfallpläne auf dem neuesten Stand halten, usw.
Das Notfallmanagement wurde mit dem Art. 43 des Einheitstextes Arbeitssicherheit definiert und hat die Aufgabe, alle notwendigen Bestandteile der Notfallorganisation (Flucht- und Rettungspläne, Notfallausrüstung, Krisenmanagement, Löscheinrichtungen, usw.) zu vereinen. Die Ausarbeitung des Notfallkonzeptes ist Aufgabe des Arbeitgebers, in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Dienstelle für Arbeitsschutz und -sicherheit, dem Sicherheitssprecher und dem Arbeitsmediziner.
Der Brandschutzbeauftragte hat demnach die Aufgabe die Ursache der Notsituation einzuschätzen, den Alarm zu betätigen, die Evakuierung zu überwachen, behinderten Personen beim Verlassen des Gebäudes behilflich zu sein, die Betriebsräume nach der Evakuierung zu kontrollieren, usw.