Ein Familienunternehmen ist ein Betrieb, in dem ein Familienangehöriger für längere Zeit arbeitet. Dieser Familienangehörige kann die Tochter/der Sohn, der Ehepartner, ein Verwandter bis zum dritten Grad und ein Verwandter bis zum zweiten Grad des Ehepartners sein. In einem Familienbetrieb erhält der Familienangehörige keinen Lohnstreifen. Familienbetriebe müssen laut Einheitstext Arbeitssicherheit folgende Pflichten erfüllen:
- Arbeitsmittel verwenden, die den Bestimmungen gemäß Titel 3 entsprechen;
- sich mit persönlichen Schutzausrüstungen ausstatten und diese gemäß den Bestimmungen aus Titel 3 verwenden;
- einen mit Lichtbild versehenen Erkennungsausweis tragen, auf dem die eigenen Daten angeführt sind, falls sie ihre Leistung an einem Arbeitsplatz ausführen, an dem Tätigkeiten in Arbeitsvergabe oder Weitervergabe ausgeführt werden.
Fakultativ sind hingegen folgende Auflagen:
- die Gesundheitsüberwachung gemäß Vorgaben des Artikels 41 beanspruchen, unbeschadet der Pflichten, die von besonderen Bestimmungen vorgesehen sind;
- gemäß den Vorgaben des Artikels 37 an spezifischen Ausbildungskursen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz teilnehmen, deren Schwerpunkt die mit den ausgeübten Tätigkeiten verbundenen Risiken sind, unbeschadet der Pflichten, die von besonderen Bestimmungen vorgesehen sind.