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Mit der neuen Dringlichkeitsverordnung des LH Nr. 75 sind in ganz Südtirol ab sofort alle Versorgungsmärkte und Märkte (wöchentlich, vierzehntägig und monatlich) wieder möglich. Ausgeschlossen sind die Jahrmärkte.
Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 73 vom 27.11.2020 des Landeshauptmannes öffnet am Montag der gesamte Einzelhandel. Auf öffentlichen Flächen, wie Wochenmärkten, ist aber nur der Lebensmittelhandel möglich. Dies, obwohl bis ...
In der letzten Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes ist vorgesehen, dass die Bürgermeister im Bereich der Märkte auf Gemeindeebene weitere einschränkende Maßnahmen erlassen dürfen. „Die Wanderhändler sind nicht mehr gewillt, ein zweites Mal ...