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Die EbK stellt insgesamt vier außerordentliche Leistungen zur Verfügung, die gezielt der Einkommensunterstützung von Betrieben und deren Beschäftigten dienen. Damit solle ArbeitnehmerInnen und Betrieben geholfen werden.
Ab dem 10.02.2021 und bis 24.02.2021 kann wiederum um den Verlustbeitrag angesucht werden, welcher bereits mit dem Dekret zur Ankurbelung der Wirtschaft (decreto Rilancio) vorgesehen war. Anspruchsberechtigt sind:
Mit 1. Februar 2021 startet die Lotterie der Kassenbelege. Die Teilnahme gilt für alle Ausgaben, welche bargeldlos (Bankomatkarte, Kreditkarte, usw.) bezahlt werden. Um dem Kunden die Teilnahme an der Lotterie zu ermöglichen müssen die Händler:
Die Regierung hat beschlossen, dass sämtliche Beiträge, welche als außerordentliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen gezahlt worden sind, für den Empfänger steuerfrei sind.