28/02/2020
Wanderhändler: Keine Lösung in Sachen Standplatzgenehmigungen
Der Vorstand der Wanderhändler im hds: v.l. Klaus Baur, Anita Sozzi (scheidendes Mitglied), Vizepräsident Davide Vallese, Präsident Andreas Jobstreibizer Roman Janes, Roberta Dall’Ara, Günther Tarneller und Oscar Chiericato.
„Die jüngste Verabschiedung der neuen Südtiroler Handelsordnung war ein sehr wichtiger Schritt für die gesamte Berufsgruppe“, erklärte Andreas Jobstreibizer, Präsident der Wanderhändler im hds. „Die Gespräche mit dem zuständigen Landesrat Philipp Achammer waren sehr arbeitsintensiv, haben sich aber auf jeden Fall gelohnt, denn auf diese Weise konnten konkrete Ergebnisse für die Berufsgruppe erzielt werden. Aber es liegt noch viel Arbeit vor uns, zunächst muss noch die Durchführungsverordnung ausgearbeitet werden, die innerhalb Dezember dieses Jahres verabschiedet werden muss“, ergänzte der Präsident.
Immer noch offen ist hingegen die Frage der am 31. Dezember 2020 auslaufenden Standplatzgenehmigungen, für die sich noch keine Entscheidung abzeichnet. „Weiter abwarten bringt nichts. Wir sind überzeugt, dass wir mit einem mutigen Schritt seitens der Politik endlich klare Regeln für unsere Branche hätten schaffen können, was die Kriterien für die Erneuerung der Standplatzgenehmigungen anbelangt“, kritisierte der Präsident.
Generalsekretär Zelli informierte über gesamtstaatlich relevante Themen, darunter in erster Linie über die Forderung nach einer einheitlichen gesetzlichen Regelung der auslaufenden Standplatzgenehmigungen. Was hingegen die Anwendung von Steuern anbelangt, galten bisher für die Gemeinden keine Obergrenzen. Unter diese Kategorie fallen etwa die Abgaben für die Nutzung von öffentlichen Flächen (Tosap/Cosap) und die Müllgebühren (Tari). Ab 2021 kann hingegen eine einzige Abgabe angewendet werden, deren Kriterien im Haushaltsrahmengesetz 2020 festgelegt sind.
Abschließend dankte Jobstreibizer dem scheidenden Vorstandsmitglied Anita Sozzi für ihr jahrelanges Engagement für die Berufsgruppe.