24/03/2020
hds und Confesercenti: „Hilfen für den Wanderhandel“
Covid-19: Aufschub der Zahlungsfrist für COSAP und andere Abgaben
Bernhard Hilpold, Direktor des hds
„Die jüngste Eilverordnung ‚Cura Italia‘ sieht eine Reihe von Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft vor; im Dekret werden aber keine Angaben gemacht zur Einzahlung der COSAP und der anderen Abgaben in Zusammenhang mit dem Wanderhandel, etwa zu den Müllgebühren“, stellt Bernhard Hilpold, Direktor des hds - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol fest. „Um all jene Händler zu entlasten, die ihre Tätigkeit einstellen müssen, sollte für alle betroffenen Berufsgruppen auch die Frist für die Zahlung der Abgaben für die Besetzung von öffentlichen Flächen (COSAP) bis zu einem Datum nach Beendigung der Krise, auf jeden Fall aber bis zu einem Termin nach dem 30. September 2020, verlängert werden“.
„Wünschenswert wäre auch eine anteilige Kürzung der COSAP seitens der Gemeindeverwaltungen, und zwar im Ausmaß des Zeitraums, in dem der Handel auf öffentlichen Flächen ausgesetzt werden musste“, fügt der Direktor von Confesercenti Südtirol, Mirco Benetello, hinzu. „Was die Märkte anbelangt, wäre auch eine Kürzung der Müllgebühren für den Zeitraum angemessen, in der der Wanderhandel auf öffentlichen Flächen verboten ist; dies könnte eventuell durch eine Verrechnung oder Gutschrift in den nächsten Rechnungen erfolgen“, präzisiert Benetello.
In Südtirol sind ca. 500 Unternehmen, vor allem kleine Familienbetriebe, im Wanderhandel tätig. Der Wanderhandel ergänzt den stationären Handel, bringt neue Kunden in die Dörfer und Städte und bereichert das Tourismusangebot; er ist somit ein wichtiger Faktor im lokalen Wirtschaftskreislauf. Mehr als die Hälfte der Südtiroler Haushalte kaufen regelmäßig auf Märkten ein.