StartseiteEbK: Außerordentliche Maßnahmen für ArbeitnehmerInnen und Betriebe
15/07/2020
EbK: Außerordentliche Maßnahmen für ArbeitnehmerInnen und Betriebe
Exklusiver Vorteil für hds-Mitglieder
Um die von der Wirtschaftskrise infolge der Corona-Epidemie betroffenen ArbeitnehmerInnen und Betriebe zu unterstützen, stellt die EbK vier neue außerordentliche Leistungen zur Verfügung, die gezielt der Einkommensunterstützung von Betrieben und ...
Auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung wurde vor kurzem die Internetadresse veröffentlicht, über die die Anträge die Anträge auf Gewährung von Beihilfen in ...
Die Kinderbetreuungsspesen werden für den Zeitraum 1. November 2021 bis 28. Februar 2022 im Ausmaß von 65 Prozent rückvergütet. Die Ansuchen müssen vor Kursbeginn samt der notwendigen Dokumentation bei der EbK eingereicht werden.
Weitere ...
Die bilaterale Körperschaft EbK möchte seine Mitglieder daran erinnern, dass man noch bis zum 15. Juni für die vier außerordentlichen Leistungen für ArbeitnehmerInnen und Betriebe ansuchen kann. Die erwähnten Leistungen dienen als ...
Die EbK stellt insgesamt vier außerordentliche Leistungen zur Verfügung, die gezielt der Einkommensunterstützung von Betrieben und deren Beschäftigten dienen. Damit solle ArbeitnehmerInnen und Betrieben geholfen werden.