Ab Montag, 26. Oktober 2020 und vorerst bis Dienstag, 24. November 2020 gelten auch in Südtirol neue, strengere Maßnahmen, auch für die Bereiche Handel und Gastronomie.
Die neue Verordnung (siehe Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 49 am Ende ...
Mehrere Erleichterungen in verschiedenen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft werden ab sofort wirksam. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat diese am Sonntag, 26. April, in einer Dringlichkeitsmaßnahme (Nr. 23) unterzeichnet.