21/07/2021

Zuschuss bemessen auf die Fixkosten

Der E-Government-Dienst der Autonomen Provinz Bozen ist für die Einreichung der Anträge bemessen auf die Fixkosten, nun aktiv. Der Online-Service kann nur von einem autorisierten Vermittler genutzt werden, der vom Unternehmen, für das der Zuschuss beantragt wird, beauftragt wurde. Die Anträge können bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.
Mit einem kürzlich gefassten Beschluss (Nr. 539/2021) hat die Provinz die Kriterien für die Festlegung des Beitrags geändert, indem sie die Verpflichtung des antragstellenden Unternehmens vorsieht, wenn es auch Empfänger der Beiträge für die besonders betroffenen Sektoren ist (Beschlüsse 699/2020 und 289/2021), den auf den Fixkosten basierenden Teil des Beitrags zurückzuzahlen, wenn die Summe der oben erwähnten Beiträge die gesamten Fixkosten für 2020 übersteigt. Wie verweisen dazu auf unser Rundschreiben.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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