15/09/2021

Werbebonus: Vormerkungen bis 31. Oktober

Bis zum 31. Oktober 2021 kann die Vormerkung um Erhalt des Werbebonus vorgenommen werden. Die Förderung wird in Form einer Steuergutschrift gewährt. Der Steuerbonus in Höhe von 50% der getätigten Werbeausgaben betrifft Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften (auch online), sowie die Werbung über lokale und nationale Radio- und Fernsehstationen, digital und analog.

Der Werbebonus kann auch von Subjekten beantragt werden, welche geringere (oder auch keine) Werbeinvestitionen als im Jahr 2020 aufweisen oder ihre Tätigkeit im Jahr 2021 begonnen haben. Unternehmer, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften, welche das Ansuchen bereits im März 2021 versendet haben, können dieses zwischen 1. und 30. September durch die Versendung eines neuen Ansuchens ersetzen.

Die Vormerkung erfolgt im reservierten Bereich auf der Interseite der Agentur der Einnahmen; Zugang über SPID (Sistema Pubblico dell'Identità Digitale), Elektronische Identitätskarte (CIE), blaue Bürgerkarte (CNS) oder Entratel /Fisconline. Es besteht auch die Möglichkeit einen ermächtigten Vermittler zu beauftragen.
Die Ersatzerklärung für die Bestätigung der effektiv getragenen Ausgaben im Jahr 2021 ist dann zwischen dem 1. und 31. Jänner 2022 einzureichen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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