15/09/2021
Werbebonus: Vormerkungen bis 31. Oktober
Der Werbebonus kann auch von Subjekten beantragt werden, welche geringere (oder auch keine) Werbeinvestitionen als im Jahr 2020 aufweisen oder ihre Tätigkeit im Jahr 2021 begonnen haben. Unternehmer, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften, welche das Ansuchen bereits im März 2021 versendet haben, können dieses zwischen 1. und 30. September durch die Versendung eines neuen Ansuchens ersetzen.
Die Vormerkung erfolgt im reservierten Bereich auf der Interseite der Agentur der Einnahmen; Zugang über SPID (Sistema Pubblico dell'Identità Digitale), Elektronische Identitätskarte (CIE), blaue Bürgerkarte (CNS) oder Entratel /Fisconline. Es besteht auch die Möglichkeit einen ermächtigten Vermittler zu beauftragen.
Die Ersatzerklärung für die Bestätigung der effektiv getragenen Ausgaben im Jahr 2021 ist dann zwischen dem 1. und 31. Jänner 2022 einzureichen.