21/09/2021
Wechsel vom geschützten auf den freien Strommarkt
Der Übergang dieser Kunden vom geschützten auf den freien Strommarkt wurde mit einer Regelung der staatlichen Aufsichtsbehörde ARERA reglementiert und erfolgte mit 1. Juli endgültig: Alle Kunden, die sich mit 1. Juli noch in der „Tutela Graduale“ befinden und nicht vorher selbst auf den freien Markt gewechselt haben, gehen automatisch an ein großes italienisches Energieunternehmen über, das als Gewinner bei der vorangegangenen Versteigerung hervorging.
Die betroffenen Klein- und Mittelunternehmen haben dabei keinen Einfluss auf das Angebot oder den gelieferten Energiemix, das heißt sie erhalten keine grüne Energie. Auch der Strompreis wird von diesem neuen Energieanbieter bestimmt und entspricht einem nationalen Durchschnittspreis, um sicherzustellen, dass mögliche Kreditausfälle insbesondere aus den südlichen Regionen ausgeglichen werden.
Betroffen von der Neuerung sind alle Firmenkunden mit einer vertraglichen Stromleistung in Niederspannung über 15 kW, die noch keinen Stromanbieter auf dem freien Markt gewählt haben und folgende Kriterien erfüllen:
- unter 50 Mitarbeiter
- ein Umsatz bis zu 10 Millionen Euro
Wie können betroffene Unternehmen darauf reagieren?
Die betroffenen Unternehmen können jederzeit auf den freien Markt wechseln mit einem Energieanbieter ihrer Wahl. Auf diese Weise entscheiden sie selbst über Vertragskonditionen und Angebot.
Das Angebot im Rahmenvertrag zwischen Alperia und dem hds liegt unter dem Durchschnittspreis des italienischen Energielieferanten und garantiert grüne Energie aus Südtiroler Wasserkraft.
Alle Mitgliedsbetriebe des hds, die bereits das Rahmenabkommen mit Alperia unterzeichnet haben, befinden sich auf dem freien Strommarkt und müssen daher nichts weiter unternehmen.
Um zu wissen, ob der Betrieb zu jenen Unternehmen gehört, die von diesen gesetzlichen Bestimmungen betroffen sind, oder wenn man vom Anbieter A2A zu Alperia wechseln will, kann man sich an die Alperia wenden: consulting@alperia.eu.