09/03/2021
Vorgesehene Hilfsmaßnahmen vom Land Südtirol für Unternehmen
Verlustbeitrag für kleine Unternehmen
Dabei handelt es sich um einen einmaligen Beitrag in Höhe von 3.000 € bis 10.000 € sofern die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Das Gesamteinkommen darf nicht mehr als 50.000 € betragen; bei Gesellschaften mit mindestens zwei Gesellschaftern steigt dies auf 85.000 €
- Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Zeitraum 01.10.2020 – 31.03.2021. Zum Umsatz werden die bereits erhaltenen Staats- und Landeshilfen dazugezählt.
Verlustbeitrag für Fixkosten
Als zweite Fördermaßnahme gilt ein Verlustbeitrag von 30 Prozent bis 50 Prozent der zugelassenen Fixkosten (ausgenommen Personalkosten). Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Zeitraum 01.04.2020 – 31.03.2021, wobei die bereits erhalten Staats- und Landesbeiträge zu Umsatz dazuzuzählen sind
- Die Fixkosten müssen von einem Steuerberater bestätigt werden.