09/03/2021

Vorgesehene Hilfsmaßnahmen vom Land Südtirol für Unternehmen

Das Land Südtirol ist dabei ein Hilfspaket für Unternehmen zu schnüren. Laut aktuellem Stand sind zwei unterschiedliche Hilfsmaßnahmen vorgesehen. Zum einen ist ein Verlustbeitrag für kleine Unternehmen vorgesehen und zum andren kann um einen Zuschuss für die Fixkosten angesucht werden. Beide Arten der Beiträge richten sich an Unternehmen, welche Umsatzeinbußen erlitten haben.

Verlustbeitrag für kleine Unternehmen

Dabei handelt es sich um einen einmaligen Beitrag in Höhe von 3.000 € bis 10.000 € sofern die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
  • Das Gesamteinkommen darf nicht mehr als 50.000 € betragen; bei Gesellschaften mit mindestens zwei Gesellschaftern steigt dies auf 85.000 €
  • Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Zeitraum 01.10.2020 – 31.03.2021. Zum Umsatz werden die bereits erhaltenen Staats- und Landeshilfen dazugezählt.
Das Ansuchen kann voraussichtlich ab Mitte April eingereicht werden. Es gilt noch den Mindestumsatz für das Jahr 2019 zu definieren. Der Verlustbeitrag darf auf alle Fälle nicht höher ausfallen als der Umsatzrückgang im Vergleichszeitraum.

Verlustbeitrag für Fixkosten

Als zweite Fördermaßnahme gilt ein Verlustbeitrag von 30 Prozent bis 50 Prozent der zugelassenen Fixkosten (ausgenommen Personalkosten). Dabei ist Folgendes zu beachten:
  • Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Zeitraum 01.04.2020 – 31.03.2021, wobei die bereits erhalten Staats- und Landesbeiträge zu Umsatz dazuzuzählen sind
  • Die Fixkosten müssen von einem Steuerberater bestätigt werden.
Das Ansuchen für diesen Verlustbeitrag kann voraussichtlich ab Anfang Juni gestellt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Steuerberatung

Sitz: Bozen
 
E-Mail:
Adresse: Mitterweg, 5, Bozner Boden, 39100 Bozen
 
 
 
 
 

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