11/11/2021

Verlustbeitrag für “Start-up”

Mit dem Gesetzesdekret “ Sostegni” wurde zugunsten von Subjekten mit Unternehmenseinkünften, welche ihre MwSt.-Position vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 eröffnet und ihre unternehmerische Tätigkeit im Jahr 2019 begonnen haben (basierend auf die Daten des Handelsregisters der Handelskammer), ein neuer Verlustbeitrag vorgesehen.
Der Verlustbeitrag steht unter folgenden Bedingungen zu:
• der Verlustbeitrag des Gesetzedekretes „Sostegni“ konnte nicht in Anspruch genommen werden, da die Voraussetzung eines durchschnittlichen monatlichen Umsatzrückganges von mindestens 30% im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 nicht erfüllt wurde;
• die Tätigkeit des Unternehmens wurde mit Datum 23/03/2021 nicht eingestellt;
• die im Jahr 2019 erzielten Einnahmen übersteigen nicht 10 Millionen Euro.

Der Antrag muss bis zum 09.12.2021 auf elektronischem Wege bei der Agentur der Einnahmen eingereicht werden, und zwar über den Webservice, der im reservierten Bereich des Portals "Fatture e Corrispettivi" auf der Website der Agentur der Einnahmen zur Verfügung steht. Die Übermittlung des Antrages kann auch von einem Vermittler im Namen des Antragstellers vorgenommen werden – dafür muss dieser Vermittler für den Dienst "Cassetto fiscale" der Steuerbehörde oder den Dienst "Consultazione e acquisizione delle fatture elettroniche o dei loro duplicati informatici" des Portals "Fatture e Corrispettivi" delegiert werden.
Im Falle eines Fehlers ist es innerhalb desselben Zeitraums möglich, einen neuen Antrag einzureichen, der den zuvor eingereichten Antrag ersetzt.

Der Beitrag ist auf maximal 1.000 € für jedes berechtigte Unternehmen festgelegt, wobei die festgelegte Ausgabenhöchstgrenze des Staates (20 Mio. €) berücksichtigt wird.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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