11/11/2021
Verlustbeitrag für “Start-up”
Der Verlustbeitrag steht unter folgenden Bedingungen zu:
• der Verlustbeitrag des Gesetzedekretes „Sostegni“ konnte nicht in Anspruch genommen werden, da die Voraussetzung eines durchschnittlichen monatlichen Umsatzrückganges von mindestens 30% im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 nicht erfüllt wurde;
• die Tätigkeit des Unternehmens wurde mit Datum 23/03/2021 nicht eingestellt;
• die im Jahr 2019 erzielten Einnahmen übersteigen nicht 10 Millionen Euro.
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Der Antrag muss bis zum 09.12.2021 auf elektronischem Wege bei der Agentur der Einnahmen eingereicht werden, und zwar über den Webservice, der im reservierten Bereich des Portals "Fatture e Corrispettivi" auf der Website der Agentur der Einnahmen zur Verfügung steht. Die Übermittlung des Antrages kann auch von einem Vermittler im Namen des Antragstellers vorgenommen werden – dafür muss dieser Vermittler für den Dienst "Cassetto fiscale" der Steuerbehörde oder den Dienst "Consultazione e acquisizione delle fatture elettroniche o dei loro duplicati informatici" des Portals "Fatture e Corrispettivi" delegiert werden.
Im Falle eines Fehlers ist es innerhalb desselben Zeitraums möglich, einen neuen Antrag einzureichen, der den zuvor eingereichten Antrag ersetzt.
Der Beitrag ist auf maximal 1.000 € für jedes berechtigte Unternehmen festgelegt, wobei die festgelegte Ausgabenhöchstgrenze des Staates (20 Mio. €) berücksichtigt wird.