25/11/2021

Steuerguthaben “Industrie 4.0”, Mitteilung der Investitionen an das MISE

Das MISE (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung) hat das Modell zur Übermittlung der Daten betreffend der Steuerguthaben im Bereich „Industrie 4.0“ veröffentlicht. Dazu gehören folgende drei Anwendungsfelder:
- Steuerguthaben für Investitionen in Investitionsgüter 4.0
- Steuerguthaben für Investitionen in Forschung und Entwicklung, Technologische Innovationen, Design und Ästhetik
- Steuerguthaben für die Ausbildung 4.0 von lohnabhängigen Arbeitern
Für Investitionen, welche in den Geltungsbereich des Manövers 2020 (Gesetz Nr. 160/2019) fallen, muss die Meldung an das MISE innerhalb 31.12.2021 versendet werden. Für Investitionen, welche hingegen im Zuge des Finanzgesetzes 2021 getätigt wurden (Gesetz N. 178/2020) muss die Versendung innerhalb der Fälligkeit der Versendungsfrist der jeweiligen Steuererklärung erfolgen.
Das Modell, welches vom gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft digital unterzeichnet werden muss, muss in elektronischer Form mittels PEC an folgenden E-Mail-Adressen versendet werden: benistrumentali4.0@pec.mise.gov.it (Investitionsgüter 4.0), cirsid@pec.mise.gov.it (Forschung und Entwicklung, Technologische Innovationen, Design und Ästhetik), formazione4.0@pec.mise.gov.it (Ausbildung 4.0)
Diese Mitteilung an das MISE wurde vorgesehen um Informationen über die Entwicklung, die Verbreitung und die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen zu erhalten. Eine eventuelle Unterlassung der Versendung der Mitteilung bringt jedoch nicht den Verlust der Teilnahme an der Begünstigung und somit nicht den Verlust des erhaltenen Steuerguthabens mit sich. Es sind keine Kontrollen von Seiten der Finanzbehörde vorgesehen.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/06/2025

IRAP-Reduzierung: Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung

Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
 
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt: