11/08/2021
Neuigkeiten zum Steuerguthaben für Bankgebühren und Ankauf POS-Geräte, sowie zum Cashback
Insbesondere wurde das Steuerguthaben für Bankprovisionen erhöht und beträgt nun 100 % anstatt wie bisher 30 %: Das Guthaben gilt für Provisionen, die im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 Unternehmen, Handwerkern oder Freiberuflern in Rechnung gestellt werden, die Lieferungen und Leistungen an Endverbraucher erbringen und deren Erlöse im Vorjahr max. 400.000 € betragen.
Die Erhöhung auf 100 % gilt nur in den Fällen, in denen der Betreiber:
- elektronische Zahlungsmittel in Verbindung mit computergestützten Registrierkassen verwendet.
- „weiterentwickelte" Zahlungssysteme verwendet (wie elektronische Zahlungsinstrumente, die auch die elektronische Speicherung und Übermittlung von Belegen ermöglichen).
Darüber hinaus wird eine neue Steuergutschrift für den Ankauf, die Miete oder die Nutzung von Geräten eingeführt, die "fortschrittliche" elektronische Zahlungssysteme und deren Anschluss an elektronische Registrierkassen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2022 erfolgt. Das Steuerguthaben wird im Verhältnis zu den getragenen Kosten für den Kauf, die Anmietung oder die Nutzung der Geräte sowie zu den Kosten des Vertrags oder den Kosten für die technische Verbindung zwischen den Geräten wie folgt festgelegt
Einnahmen und Erlöse des Begünstigten | POS-Geräte welche an die elektronische Registrierkassa angebunden sind (max. Kosten € 160) |
“fortschrittliche” POS-Geräte (max. Kosten € 320) |
Bis zum € 200.000 | 70% | 100% |
Von € 200.000 – 1.000.000 | 40% | 70% |
Von 1.000.000 – 5.000.000 | 10% | 40% |
Das Steuerguthaben kann ausschließlich zur Verrechnung verwendet werden, nachdem die Ausgaben getätigt wurden, und unterliegt nicht der Einkommens- und IRAP-Steuer.
Das sog. "Cashback"-Programm wird für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 ausgesetzt.