31/03/2021

Mitteilung Abtretung Steuerguthaben bzw. Rechnungsskonto bis 15.04.2021

Die Frist für die Mitteilung zur Abtretung des Steuerguthabens oder die Anwendung des Rechnungsrabattes, für bestrittene Ausgaben im Jahr 2020, wurde bis zum 15. April 2021 verlängert. Die Option gilt für die folgenden Eingriffe:
- Gebäudesanierung ("Bonuscasa" von 50%)
- energetische Sanierung ("Ökobonus")
- 110% "Superbonus
- Bonus "Fassaden"
- Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Ausgeschlossen von der Abtretung des Steuerguthabens bzw. des Rechnungsrabattes sind der Möbelbonus und der Bonus für Grünanlagen.
 
 
 
 
 
 
 
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