19/01/2021
Meldungen der Spesen an das nationale Gesundheitssystem
Ab dem 01.01.2021 müssen die Daten dem Gesundheitssystem monatlich gemeldet werden. Es werden zusätzliche Informationen, wie Art des Dokuments, MwSt. – Satz, Art der MwSt. (z. B. ob MwSt. – frei), verlangt. Zudem muss auch eine eventuelle Verweigerung zur Übermittlung der Daten von Seiten des Kunden angeführt werden.
Die Daten für das Jahr 2020 müssen innerhalb 8.02.2021 an das Gesundheitssystem gemeldet werden.
Spesen im Gesundheitsbereich und elektronische Tageseinnahmen: Werden die Spesen durch Kassenbelege bestätigt (z. B. Apotheken, Optiker u. ä.), können diese zusammen mit der Übermittlung der Tagesseinnahmen an das Gesundheitssystem gemeldet werden, sofern die Registrierkassa dies vorsieht. Die eben erwähnte Übermittlungsmethode wird ab dem 01.01.2022 verpflichtend. All jene, welche zu heutigen Datum noch nicht über die notwendige Registrierkassa verfügen, empfehlen wir dies demnächst nachzuholen.