17/03/2021
Meldung Abtretung Steuerguthaben
Für die Abtretung des Steuerguthabens und des Rechnungsrabattes der im Jahr 2020 getragen Ausgaben für Baumaßnahmen, ist bis zum 31.03.2021 eine entsprechende telematische Meldung vorzunehmen. Von dieser Meldung sind folgende Eingriffe betroffen:
- Arbeiten zur Gebäudesanierung (Steuerabzug von 50%)
- Arbeiten zur energetischen Sanierung
- Arbeiten im Rahmen des sog. Suberbonus von 110%
- Arbeiten für den Fassadenbonus (Steuerabzug von 90%)
- Installation von Ladestationen für Elektroautos