17/11/2021

Mögliche Verlängerung der Steuerbonus für Umbauarbeiten

Sämtliche Steuerbonus für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen laufen mit Fälligkeit 31.12.2021 aus. Eine mögliche Verlängerung bzw. Abänderung des aktuellen Steuerbonus muss erst mit dem Haushaltsgesetz 2022 verabschiedet werden. Laut heutigem Stand verfallen am 31.12.2021 folgende Bonus:
• Bonus für Wiedergewinnungsarbeiten 50% (Limit der Ausgaben 96.000 €): falls mit dem Haushaltsgesetz 2022 keine Verlängerung kommen sollte, wird der Absetzbetrag ab dem Jahr 2022 auf 36% mit einem Ausgabenlimit von 48.000 Euro herabgesenkt;
• Bonus für Erdbebensicherungen in Höhe von 50%-70%-80%-85%; diese Regelungen werden immer dann angewandt, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme am Superbonus für Erdbebensicherungen 110% nicht gewährleistet sind;
• Ecobonus – energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 50%-65%-70%-75%;
• Fassadenbonus 90%;
• Möbelbonus/Bonus Elektrogeräte (Limit der Ausgaben wurde für das Jahr 2021 auf 16.000 Euro erhöht);
• Grün-bonus 36% (Limit der Ausgaben 5.000 Euro);
• Bonus für die Neugestaltung von Gemeinschaftsanteilen in Kondominien, welche sich in der Erdbebenzone 1,2,3 befinden und sich auf die gleichzeitige Erdbebensicherung und energetische Sanierung in Höhe von 80%-85% beziehen;
• Bonus für den Ankauf und Installation von Ladestationen für elektrische Fahrzeuge;
• Bonus zur Wassereinsparung von 1.000 Euro;
Unsicher ist ebenfalls die Verlängerung der Möglichkeit des Verkaufs der Steuerguthaben, sowie der Möglichkeit den Lieferanten um eine Reduzierung des Rechnungsbetrages (sconto in fattura) zu bitten.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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