17/11/2021
Mögliche Verlängerung der Steuerbonus für Umbauarbeiten
• Bonus für Wiedergewinnungsarbeiten 50% (Limit der Ausgaben 96.000 €): falls mit dem Haushaltsgesetz 2022 keine Verlängerung kommen sollte, wird der Absetzbetrag ab dem Jahr 2022 auf 36% mit einem Ausgabenlimit von 48.000 Euro herabgesenkt;
• Bonus für Erdbebensicherungen in Höhe von 50%-70%-80%-85%; diese Regelungen werden immer dann angewandt, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme am Superbonus für Erdbebensicherungen 110% nicht gewährleistet sind;
• Ecobonus – energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 50%-65%-70%-75%;
• Fassadenbonus 90%;
• Möbelbonus/Bonus Elektrogeräte (Limit der Ausgaben wurde für das Jahr 2021 auf 16.000 Euro erhöht);
• Grün-bonus 36% (Limit der Ausgaben 5.000 Euro);
• Bonus für die Neugestaltung von Gemeinschaftsanteilen in Kondominien, welche sich in der Erdbebenzone 1,2,3 befinden und sich auf die gleichzeitige Erdbebensicherung und energetische Sanierung in Höhe von 80%-85% beziehen;
• Bonus für den Ankauf und Installation von Ladestationen für elektrische Fahrzeuge;
• Bonus zur Wassereinsparung von 1.000 Euro;
Unsicher ist ebenfalls die Verlängerung der Möglichkeit des Verkaufs der Steuerguthaben, sowie der Möglichkeit den Lieferanten um eine Reduzierung des Rechnungsbetrages (sconto in fattura) zu bitten.