07/09/2021
Fristverlängerung für die Zahlungen laut Steuererklärung „Redditi 2021“ und Ratenzahlungen
Die Verlängerung betrifft alle jene Steuerpflichtigen, die:
• eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die die sog. Indizes der steuerlichen Zuverlässigkeit (ISA) eingeführt worden sind;
• Erträge oder Entgelte in einem Ausmaß erzielt haben, die unter der Schwelle für die Befreiung von den genannten Indizes (ISA) liegen.
Von der Verlängerung betroffen sind auch jene Steuerzahler die im zum 31. Dezember 2020 laufenden Steuerjahr:
• das steuerliche Pauschalsystem gemäß Art. 1, Absätze von 54 bis 89, G. Nr. 190/2014 angewandt haben;
• das steuerliche Vorzugssystem für Jungunternehmer und in der Mobilität befindliche Arbeitskräfte (Art. 27, Absatz 1, Ges. verordnung Nr. 98/2011) genutzt haben;
• Anteile an Gesellschaften, Vereinigungen und Unternehmen halten;
• ihr Einkommen in anderer Form pauschal ermitteln;
• anderweitige Ausschlussgründe der Isa in Anspruch nehmen können.
Ein weiterer Aufschub der zum 15.09.2021 fälligen Zahlungen um 30 Tage mit einem Zinsaufschlag von 0,40% ist nicht möglich. Im Falle einer Einmalzahlung ist der gesamte geschuldete Betrag zum 15.09.2021 zu leisten. Wird hingegen für eine Zahlung in Raten optiert, so sind die entsprechenden Fälligkeiten für die Inhaber einer MwSt.-Position und jene die keine solche haben (Teilhaber an Gesellschaften, Vereinigungen und Unternehmen) unterschiedlich:
Inhaber einer MwSt.-Position |
Steuerpflichtige ohne MwSt.-Position |
15 September 2021 erste Rate, ohne Zinsen | 15 September 2021 erste Rate, ohne Zinsen |
16 September 2021 zweite Rate, mit Zinsen | 30 September 2021, zweite Rate, mit Zinsen |
18 Oktober 2021 dritte Rate, mit Zinsen | 2 November 2021, dritte Rate, mit Zinsen |
16 November 2021 vierte Rate, mit Zinsen | 30 November 2021, vierte Rate, mit Zinsen |