07/09/2021

Fristverlängerung für die Zahlungen laut Steuererklärung „Redditi 2021“ und Ratenzahlungen

Die zwischen 30.06.2021 und 31.08.2021 auf der Grundlage von Steuererklärung, MwSt.- und IRAP-Erklärungen fälligen Zahlungen sind ohne Aufschlag innerhalb 15.09.2021 zu leisten.
Die Verlängerung betrifft alle jene Steuerpflichtigen, die:
• eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die die sog. Indizes der steuerlichen Zuverlässigkeit (ISA) eingeführt worden sind;
• Erträge oder Entgelte in einem Ausmaß erzielt haben, die unter der Schwelle für die Befreiung von den genannten Indizes (ISA) liegen.
Von der Verlängerung betroffen sind auch jene Steuerzahler die im zum 31. Dezember 2020 laufenden Steuerjahr:
• das steuerliche Pauschalsystem gemäß Art. 1, Absätze von 54 bis 89, G. Nr. 190/2014 angewandt haben;
• das steuerliche Vorzugssystem für Jungunternehmer und in der Mobilität befindliche Arbeitskräfte (Art. 27, Absatz 1, Ges. verordnung Nr. 98/2011) genutzt haben;
• Anteile an Gesellschaften, Vereinigungen und Unternehmen halten;
• ihr Einkommen in anderer Form pauschal ermitteln;
• anderweitige Ausschlussgründe der Isa in Anspruch nehmen können.

Ein weiterer Aufschub der zum 15.09.2021 fälligen Zahlungen um 30 Tage mit einem Zinsaufschlag von 0,40% ist nicht möglich. Im Falle einer Einmalzahlung ist der gesamte geschuldete Betrag zum 15.09.2021 zu leisten. Wird hingegen für eine Zahlung in Raten optiert, so sind die entsprechenden Fälligkeiten für die Inhaber einer MwSt.-Position und jene die keine solche haben (Teilhaber an Gesellschaften, Vereinigungen und Unternehmen) unterschiedlich:

Inhaber einer MwSt.-Position
Steuerpflichtige ohne MwSt.-Position
15 September 2021 erste Rate, ohne Zinsen 15 September 2021 erste Rate, ohne Zinsen
16 September 2021 zweite Rate, mit Zinsen 30 September 2021, zweite Rate, mit Zinsen
18 Oktober 2021 dritte Rate, mit Zinsen 2 November 2021, dritte Rate, mit Zinsen
16 November 2021 vierte Rate, mit Zinsen 30 November 2021, vierte Rate, mit Zinsen
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...