15/07/2021
Fälligkeit Steuerzahlung Modell Redditi 2021 am 15.09 für Steuerzahler mit ISA und Pauschalsystem
Ein entsprechender Abänderungsbeschluss ist in der Bilanzkommission der Kammer genehmigt worden. Dieser sieht eine neue Frist, den 15. September 2021, für die Zahlung der Steuer vor.
Der Aufschub gilt für folgende Steuerzahler:
• Subjekte, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die den ISA unterliegen und deren Erlöse 5.164.569 Euro nicht überschreiten (einschließlich jene, die von den ISA ausgeschlossen sind);
• Subjekte, die an Unternehmen, Vereinigungen und Unternehmen mit Transparenzbesteuerung beteiligt sind (somit Personengesellschaften gemäß Art. 5 TUIR oder GmbH mit Transparenzbesteuerung gemäß Art. 115 und 116 TUIR), die die Voraussetzungen für den Aufschub haben;
• Subjekte, die die Pauschalsystem und/oder Forfait System für Jungunternehmer und Arbeitnehmer in Mobilität (contribuenti minimi).
Der Aufschub soll auch gelten für:
• Steuerpflichtige, die andere Gründe für den Ausschluss oder die Nichtanwendbarkeit der ISA haben (z.B. Beginn oder Beendigung der Geschäftstätigkeit, anormale Geschäftsjahr, pauschale Einkommensermittlung usw.).
• den jährlichen Mehrwertsteuersaldo, der innerhalb der für die Zahlung der Einkommensteuer festgelegten Fristen gezahlt werden kann, mit einer Erhöhung von 0,40 % für jeden Monat oder jeden Bruchteil eines Monats nach dem 16.; diese Erhöhung soll auch bis zum 15. September gelten.
Die Zahlungsfrist vom 30. Juni oder 30. Juli mit einer Erhöhung um 0,4% gilt für diejenigen, die nicht im Gesetz angeführt sind (außer im Fall von Unternehmen, das nicht der ISA unterliegen und der Bilanzabschluss zum 29. Juni 2021 genehmigt wurde, für die die Zahlungsfrist der 20. August oder der 20. September mit Aufschlag 0,4% ist).
Die Frist zum 15. September ist fix, d.h. es kann nicht die Erhöhung von 0,4% nach 30 Tage in Anspruch genommen werden.