24/06/2020

EbK: außerordentliche einkommensunterstützende Maßnahmen

„Vier neue Leistungen für Arbeitnehmer und Betriebe im Umfang von 500.000 Euro“

Um die von der Wirtschaftskrise infolge der Corona-Epidemie gebeutelten Arbeitnehmer und Betriebe zu unterstützen, hat die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK) vor Kurzem vier neue außerordentliche Leistungen ausgearbeitet, die gezielt der Einkommensunterstützung von Betrieben und deren Beschäftigten dienen.

„Das für diese Leistungen von der Körperschaft bereitgestellte Gesamtbudget beträgt 500.000 Euro. Zwei der neuen Angebote betreffen Unternehmen und zwei sind für deren Mitarbeiter bestimmt“, erklärt der neue EbK-Präsident Sandro Pellegrini. Sollte das vorgesehene Budget für die Leistungen nicht ausreichen, werden die Mittel auf jeden Fall auf alle Anträge aufgeteilt.

Für die Beschäftigten sind ein neuer außerordentlicher Elternbeitrag und ein außerordentlicher Wohnbeitrag vorgesehen. In beiden Fällen handelt es sich um eine Einmalzahlung von maximal 250 Euro. Der erste Beitrag geht an Eltern mit bis zu 16 Jahre alten Kindern, während der zweite Beitrag als Mietbeihilfe oder als Unterstützung für das Erstwohnungsdarlehen für Arbeitnehmer konzipiert ist, die in der Zeit von April bis Juni in der Lohnausgleichskasse sind.

Die für die Unternehmen bestimmten Leistungen betreffen die Durchführung von Sicherheits-/Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz und die Anschaffung von Computern für die Mitarbeitenden für das Smart Working. In diesem Fall können die Beiträge bis zu 40 Prozent der Kosten des Unternehmens, höchstens jedoch 5000 bzw. 2500 Euro, ausmachen.

Die EbK wurde, wie vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehen, als territoriale, bilaterale Körperschaft im Jänner 2000 in Bozen von den Gewerkschaftsorganisationen ASGB Handel, Filcams/CGIL - AGB, Fisascat/SGB-CISL und UILTuCS/UIL - SGK gemeinsam mit dem hds gegründet und wird von denselben paritätisch geführt.

Weitere Informationen zur Bilateralen Körperschaft sind unter www.ebk.bz.it zu finden.
 
 
 
 
 
 
 
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