10/06/2021
DL Sostegni-bis, neue Steuergutschriften und Begünstigungen
Steuergutschrift für Mietverträge für nicht Wohnzwecke 2021
Für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 erhalten Unternehmen, Künstler oder Freiberufler mit einem Umsatz von weniger als 15 Mio. € ein Steuerguthaben auf Mieten, sofern der durchschnittliche monatliche Umsatz für den Zeitraum 01.04.2020 - 31.03.2021 mindestens 30% niedriger ist als der durchschnittliche monatliche Umsatz für den Zeitraum 01.04.2019 - 31.03.2020. Ausgenommen von der Bedingung des Umsatzrückgangs sind die Subjekte, die die Tätigkeit ab dem 1.1.2019 aufgenommen haben, während es keine Ausnahmen für die sog. "Katastrophengemeinden" gibt (die sich bereits am Tag der Erklärung des Ausnahmezustands "covid-19" im Ausnahmezustand befanden).
Bis zum 31.07.2021 wird die Steuergutschrift auf Mieten für Beherbergungsbetriebe, Reisebüros und Reiseveranstalter verlängert.
Steuergutschrift für Investitionsgüter
Für die Anschaffung von ordentlichen Investitionsgütern im Zeitraum 16.11.2020 - 31.12.2021 kann das Steuerguthaben auch für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Mio. € in einer einzigen Jahresrate verrechnet werden.
„Innovative" ACE 2021
Änderung der sog. Unterstützung des Wirtschaftswachstums, genannt "ACE". Für Eigenkapitalerhöhungen, die im Jahr 2021 vorgenommen werden und bis zu 10 Millionen Euro betragen, wird eine fiktive Rendite mit Anwendung eines Satzes von 15 % anerkannt, die vom Unternehmenseinkommen abgezogen werden kann oder alternativ kann die Erleichterung in eine Steuergutschrift zur sofortigen Verwendung umgewandelt werden.
Steuergutschrift für Desinfektionen und den Kauf von PSA
Wiedereinführung der Steuergutschrift für Ausgaben, die für die Desinfektion von Umgebungen und verwendeten Werkzeugen sowie für den Kauf von persönlicher Schutzausrüstung und anderen Vorrichtungen zur Gewährleistung der Gesundheit von Arbeitern und Angestellten anfallen, einschließlich der Ausgaben für den Ankauf von Test Kits für Covid-19.
Die Steuergutschrift in Höhe von 30 % der in den Monaten Juni, Juli und August 2021 angefallenen Ausgaben ist bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 € für jeden Begünstigten. Für diese Maßnahme sind insgesamt 200 Millionen Euro verfügbar.
Steuergutschrift für Werbeinvestitionen 2021 und 2022
Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt die Steuergutschrift für Werbeinvestitionen 50 % der getragenen Kosten von Werbeinseraten in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch in digitaler Form, sowie in Radio und TV innerhalb der verfügbaren Mittel von 90 Millionen Euro (65 Mio. für die Presse, 25 Mio. für Radio und TV). Für das Jahr 2021 muss die telematische Vormerkung vom 1.9.2021 bis zum 30.9.2021 vorgenommen werden. Mitteilungen, die innerhalb März 2021 eingereicht wurden, bleiben weiterhin gültig.