25/08/2021

Bonus für Desinfektion der Arbeitsräume, Ankauf von persönlicher Schutzausrüstung und Tests

Die Mitteilung der förderfähigen Ausgaben für den Bonus für Desinfektion der Arbeitsumgebung und den Ankauf von persönlichen Schutzausrüstungen, kann vom 4. Oktober bis zum 4. November 2021 über die Agentur der Einnahmen erfolgen. Nach Erhalt der Mitteilungen über die förderfähigen Ausgaben mit Angabe des theoretischen Bonus, ermittelt die Agentur der Einnahmen auf Grundlage der effektiv eingereichten Ansuchen den prozentualen Anteil des tatsächlich nutzbaren Guthabens im Verhältnis zu den verfügbaren Mitteln. Der Prozentsatz wird mit einer späteren Bestimmung der Steuerbehörde bekannt gegeben, die bis zum 12. November 2021 veröffentlicht werden sollte.

Das sog. DL Sostegni-bis sieht ein Steuerguthaben für Ausgaben zur Desinfektion der Arbeitsumgebung und der verwendeten Werkzeuge sowie für die Anschaffung persönlicher Schutzausrüstungen und anderer Vorrichtungen zur Gewährleistung der Gesundheit von Arbeitnehmern, einschließlich der Ausgaben für Covid-19-Tests, vor. Das Steuerguthaben beläuft sich auf 30 % der in den Monaten Juni, Juli und August 2021 getätigten Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR für jeden Begünstigten im Rahmen der für das Jahr 2021 bereitgestellten Mittel in Höhe von 200 Millionen EUR.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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