20/10/2021
Bonus für Buchhandlungen: Antrag innerhalb 29.10.2021
Die Einreichung muss in telematischer Form ausschließlich über das eigens vom Ministerium hierfür eingerichtete Portal erfolgen.
„47.61“ Einzelhandel mit Büchern in spezialisierten Betrieben
„47.79.1“ Einzelhandel mit gebrauchten Büchern
Die genannten Steuersubjekte müssen im auf die Einreichung des Ansuchens vorhergehenden Jahr zumindest 70% ihrer Erträge mit dem Verkauf von Büchern, auch gebrauchte, erzielt haben.
Das Ausmaß des zustehenden Steuerguthabens berechnet sich anhand bestimmter Parameter auf der Grundlage spezifischer Aufwandspositionen (bis zu einem Maximalbetrag) und im Verhältnis zum Jahresumsatz, der in bestimmte Stufen unterteilt wird und zwar im Verhältnis der einzelnen Aufwandspositionen.