12/01/2022
Mit der Verlängerung des Notstands wurde auch die Frist für die Inanspruchnahme des so genannten "SARS CoV-2-Elternurlaubs" bis zu diesem Datum, d. h. bis zum 31. März 2022, verlängert.
Der oben genannte Elternurlaub steht Arbeitnehmern, ...