02/12/2021
Beitragsbefreiung NIFS 2021, Ergebnisse der Anträge
Ist die gewährte Befreiung geringer als die effektiv für das Jahr 2021 gezahlten Rentenbeiträge, so kann der Steuerpflichtige die Differenz nachträglich bis zum 29.12.2021 entrichten, ohne dass Strafen und Zinsen fällig werden.
Falls der Steuerzahler bereits mehr gezahlt hat als nötig, ist eine Erstattung der „zu viel gezahlten“ Summe möglich.