02/12/2021

Beitragsbefreiung NIFS 2021, Ergebnisse der Anträge

Das NIFS hat die Ergebnisse der Vorabprüfungen der Anträge auf teilweise Befreiung der Rentenbeiträge des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt; Die Annahme (oder Ablehnung) des Antrags kann im persönlichen Rentenpostfach „cassetto previdenziale“, am Ende des Antrags selbst, überprüft werden. Ab dem 29.11.2021 soll auch die Höhe des gewährten Betrags bekannt gegeben werden. Die Höhe des Beitrages gilt als „vorläufig“, bis die gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen abgeschlossen sind.
Ist die gewährte Befreiung geringer als die effektiv für das Jahr 2021 gezahlten Rentenbeiträge, so kann der Steuerpflichtige die Differenz nachträglich bis zum 29.12.2021 entrichten, ohne dass Strafen und Zinsen fällig werden.
Falls der Steuerzahler bereits mehr gezahlt hat als nötig, ist eine Erstattung der „zu viel gezahlten“ Summe möglich.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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