07/09/2021
Beitrag auf Mietreduzierungen: Ansuchen bis 6 Oktober
In Anspruch genommen werden kann dieser sowohl von Vermietern, die keine MwSt.-Position haben als auch von Inhabern einer MwSt.-Position (natürliche Personen und andere Rechtssubjekte).
Am 31.12.2021 wird die Agentur der Einnahmen, auf Grundlage der im Ansuchen angegebenen Reduzierung, welche effektiv gewährt und der Agentur der Einnahmen mitgeteilt werden muss, den zustehenden Beitrag ausbezahlen. Sollten die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um alle Ansuchen vollständig zu befriedigen, wird der Bonus gekürzt: die bereitgestellten Mittel werden dann proportional auf die Gesamtheit der von den Vermietern angefragten Beiträge aufgeteilt.
Der Antrag muss bis zum 6. Oktober 2021 auf elektronischem Wege über den reservierten Bereich der Website der Agentur der Einnahmen (Servizi per / Comunicare / Contributo a fondo perduto per la riduzione dell’importo del canone di locazione) übermittelt werden. Der Zugang zur Website kann über folgende Kanäle erfolgen:
- SPID (Sistema Pubblico dell'Identità Digitale);
- Elektronische Identitätskarte (CIE);
- Entratel /Fisconline;
- blaue Bürgerkarte (CNS).