25/11/2021

Begünstigte Abfindung von Zahlungsbescheiden, die in Folge von automatisierten Kontrollen der Agentur der Einnahmen ausgestellt wurden

Das Gesetzesdekret “Sostegni” sieht eine begünstigte Abfindung von Zahlungsbescheiden für jene Steuerzahler vor, die einem Umsatzrückgang von mehr als 30% im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr hatten. Diese begünstigte Abfindung betrifft all jene Zahlungsbescheide, welche von Seiten der Agentur der Einnahmen in Folge von sog. „automatisierten Kontrollen“ (Artikel 36-bis, DPR 600/1973 und Artikel 54-bis, DPR 633/1972) ausgestellt wurden und sich auf die Erklärungen der Jahre 31.12.2017 und 31.12.2018 beziehen.
Im Detail kann man sagen, dass sich die begünstigte Abfindung auf all jene Zahlungsbescheide bezieht, welche innerhalb 31.12.2020 ausgestellt, jedoch aufgrund der zeitweiligen Aussetzung der Tätigkeit der Agentur der Einnahmen, nicht zugestellt wurden, sowie auf jene Bescheide, welche das Jahr 2018 betreffen und innerhalb 31.12.2021 zugestellt werden.
Durch die Teilnahme an dieser Begünstigten Abfindung der Zahlungsbescheide, werden keine Strafen für festgestellte Unregelmäßigkeiten in den Steuererklärungen berechnet.
Jene Steuerzahler, welche den Vorschlag der begünstigten Abfindung von Seiten der Agentur der Einnahmen annehmen möchten, können dies durch die Zahlung des geschuldeten Betrages, innerhalb 30 Tage ab Erhalt des Zahlungsbescheides machen (Ratenzahlung möglich). Die Steuerzahler muss zusätzlich eine Eigenerklärung über die Einhaltung der Regelungen des “Quadro temporaneo per le misure di aiuto di Stato a sostegno dell’economia nell'attuale emergenza del Covid-19” abgeben.
 
 
 
 
 
 
 
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Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
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