25/11/2021
Begünstigte Abfindung von Zahlungsbescheiden, die in Folge von automatisierten Kontrollen der Agentur der Einnahmen ausgestellt wurden
Im Detail kann man sagen, dass sich die begünstigte Abfindung auf all jene Zahlungsbescheide bezieht, welche innerhalb 31.12.2020 ausgestellt, jedoch aufgrund der zeitweiligen Aussetzung der Tätigkeit der Agentur der Einnahmen, nicht zugestellt wurden, sowie auf jene Bescheide, welche das Jahr 2018 betreffen und innerhalb 31.12.2021 zugestellt werden.
Durch die Teilnahme an dieser Begünstigten Abfindung der Zahlungsbescheide, werden keine Strafen für festgestellte Unregelmäßigkeiten in den Steuererklärungen berechnet.
Jene Steuerzahler, welche den Vorschlag der begünstigten Abfindung von Seiten der Agentur der Einnahmen annehmen möchten, können dies durch die Zahlung des geschuldeten Betrages, innerhalb 30 Tage ab Erhalt des Zahlungsbescheides machen (Ratenzahlung möglich). Die Steuerzahler muss zusätzlich eine Eigenerklärung über die Einhaltung der Regelungen des “Quadro temporaneo per le misure di aiuto di Stato a sostegno dell’economia nell'attuale emergenza del Covid-19” abgeben.