22/09/2021

Befreiung von den Beitragszahlungen: Ansuchen innerhalb 30. September

Ab dem 25.08.2021 können die Ansuchen um teilweise Befreiung von den Sozialabgaben von Seiten jener Steuerzahler eingereicht werden, die in einer der Kassen des NISF-INPS eingetragen sind.
Das NISF hat vor Kurzem die Anleitungen für die genannten Ansuchen erlassen.

Die Befreiung gilt für alle in die Kassen des NISF eingetragenen Steuerzahler (NISF-Kaufleutekasse/Handwerkerkasse, NISF-Sonderverwaltung, Gesellschafter und Teilhaber von Freiberuflervereinigungen inbegriffen). Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können darf das Einkommen im Jahr 2019 die Schwelle von 50.000 € nicht überschreiten die Umsätze/Summe der Vergütungen in 2020 müssen mindestens 33% niedriger als jene in 2019 sein.

Das Ansuchen muss unter Verwendung der üblichen dem Steuerzahler zur Verfügung gestellten Kanäle erfolgen und von Seiten der Steuerintermediäre mittels Zugriff auf das NISF-Account des jeweiligen Mandanten. Die Zutrittschlüssel sind dabei folgende:
• Vom NISF ausgesteller PIN-Code, sowohl jener für das log-in als auch jener zum Ausführen weiter gehender Operationen;
• SPID-Schlüssel, Level 2 oder höher;
• Elektronische Identitätskarte 3.0 (CIE);
• Nationale Bürgerkarte CNS)
Die Ansuchen müssen zwingend bis zum 30. September 2021 gestellt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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