22/09/2021
Befreiung von den Beitragszahlungen: Ansuchen innerhalb 30. September
Das NISF hat vor Kurzem die Anleitungen für die genannten Ansuchen erlassen.
Die Befreiung gilt für alle in die Kassen des NISF eingetragenen Steuerzahler (NISF-Kaufleutekasse/Handwerkerkasse, NISF-Sonderverwaltung, Gesellschafter und Teilhaber von Freiberuflervereinigungen inbegriffen). Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können darf das Einkommen im Jahr 2019 die Schwelle von 50.000 € nicht überschreiten die Umsätze/Summe der Vergütungen in 2020 müssen mindestens 33% niedriger als jene in 2019 sein.
Das Ansuchen muss unter Verwendung der üblichen dem Steuerzahler zur Verfügung gestellten Kanäle erfolgen und von Seiten der Steuerintermediäre mittels Zugriff auf das NISF-Account des jeweiligen Mandanten. Die Zutrittschlüssel sind dabei folgende:
• Vom NISF ausgesteller PIN-Code, sowohl jener für das log-in als auch jener zum Ausführen weiter gehender Operationen;
• SPID-Schlüssel, Level 2 oder höher;
• Elektronische Identitätskarte 3.0 (CIE);
• Nationale Bürgerkarte CNS)
Die Ansuchen müssen zwingend bis zum 30. September 2021 gestellt werden.