24/08/2021

Aufschub der fälligen Steuerzahlungen auf den 15.09.2021

Mit der Umwandlung in ein Gesetz des sogenannten "Decreto Sostegni-bis" wurde die Frist für die Zahlung des Saldos 2020 und der ersten Akontozahlung 2021 der Einkommenssteuer, sowie des Mehrwertsteuersaldos 2020 zugunsten der Subjekte, welche den Zuverlässigkeitsindexen (ISA) unterliegen, verlängert.
Die neue Bestimmung sieht vor, dass Zahlungen, die im Zeitraum vom 30.06.2021 - 31.08.2021 fällig sind, bis zum 15.09.2021 ohne Aufschlag geleistet werden können.

Es gibt keine Möglichkeit, den zusätzlichen 30-tägigen Aufschub mit dem Aufschlag von 0,40% zu nutzen.
Wie in der neuen Bestimmung festgelegt, betrifft der Aufschub auch:
  • Steuersubjekte, gegen die ein Ausschlussgrund von den ISA vorliegt;
  • Personen, die an Gesellschaften bzw. Unternehmen beteiligt sind, die von den ISA betroffen sind;
  • Zahlungen der Gemeinde- und Regionalsteuern, den Sozialversicherungsbeiträgen (INPS-Separatverwaltung), der Einheitssteuer (cedolare secca), der 20%igen Vorauszahlung für die getrennt besteuerten Einkünfte; IVIE / IVAFE (Auslandsvermögen), der Ersatzsteuer auf Aufwertung des Betriebsvermögens, sowie der Handelskammergebühr für 2021.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, den fälligen Betrag in maximal vier Raten zu zahlen. Inhaber einer MwSt. - Nummer können die erste Rate am 15.9. und die folgenden Raten innerhalb 16. des Monats zahlen (die zweite Rate fällt auf den 16.9.). Bei natürlichen Personen, einschließlich Gesellschaftern von transparenten Gesellschaften mit beschränkter Haftung/Gesellschaftern/Mitarbeitern von Familienunternehmen, sind die Raten jeweils am Monatsende fällig.

Die Stundung gilt nicht für Privatpersonen, für die die Zahlung innerhalb der normalen Frist erfolgen muss und zwar:
  • bis zum 30. Juni 2021, ohne Aufschlag;
  • vom 1. Juli bis zum 30. Juli 2021, mit einem Aufschlag von 0,40 %.
Die Verlängerung gilt nicht für Gesellschafter von nicht transparenten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (mit Ausnahme der Sozialversicherungsbeiträge).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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