24/08/2021
Aufschub der fälligen Steuerzahlungen auf den 15.09.2021
Die neue Bestimmung sieht vor, dass Zahlungen, die im Zeitraum vom 30.06.2021 - 31.08.2021 fällig sind, bis zum 15.09.2021 ohne Aufschlag geleistet werden können.
Es gibt keine Möglichkeit, den zusätzlichen 30-tägigen Aufschub mit dem Aufschlag von 0,40% zu nutzen.
Wie in der neuen Bestimmung festgelegt, betrifft der Aufschub auch:
- Steuersubjekte, gegen die ein Ausschlussgrund von den ISA vorliegt;
- Personen, die an Gesellschaften bzw. Unternehmen beteiligt sind, die von den ISA betroffen sind;
- Zahlungen der Gemeinde- und Regionalsteuern, den Sozialversicherungsbeiträgen (INPS-Separatverwaltung), der Einheitssteuer (cedolare secca), der 20%igen Vorauszahlung für die getrennt besteuerten Einkünfte; IVIE / IVAFE (Auslandsvermögen), der Ersatzsteuer auf Aufwertung des Betriebsvermögens, sowie der Handelskammergebühr für 2021.
Die Stundung gilt nicht für Privatpersonen, für die die Zahlung innerhalb der normalen Frist erfolgen muss und zwar:
- bis zum 30. Juni 2021, ohne Aufschlag;
- vom 1. Juli bis zum 30. Juli 2021, mit einem Aufschlag von 0,40 %.