23/08/2021
Aufschub bis zum 15.11.2021 für die Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken
Damit die Aufwertung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Erstellung einer beglaubigten Schätzung durch einen Sachverständigen
- Zahlung der Ersatzsteuer in Höhe von 11% auf dem aufgewerteten Wert (in voller Höhe oder der ersten Rate).