23/08/2021

Aufschub bis zum 15.11.2021 für die Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken

Aufschub der Frist vom 30.06.2021 auf den 15.11.2021, um die steuerlichen Kosten für Grundstücke (landwirtschaftliche Flächen und Bauland) und nicht börsennotierte Beteiligungen im Besitz von Nicht-Unternehmern zum 1. Januar 2021 aufzuwerten.

Damit die Aufwertung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
  • Erstellung einer beglaubigten Schätzung durch einen Sachverständigen
  • Zahlung der Ersatzsteuer in Höhe von 11% auf dem aufgewerteten Wert (in voller Höhe oder der ersten Rate).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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