15/07/2021
Alternativer Beitrag Sostegni-Bis
Zu den Voraussetzungen für den Erhalt des Beitrags gehört, alternativ zum "automatischen", ein Rückgang (mindestens um 30%) des durchschnittlichen Monatsumsatzes für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsumsatz für die Zeitraum vom 1. April 2019 bis 31. März 2020. Dagegen ist nicht Voraussetzung - alternativ zur Umsatz- und Gebührensenkung - nicht beantragt, bestehend in der Freischaltung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab 1. Januar 2019: alle Steuerpflichtigen müssen daher die Voraussetzung des Mindestumsatzrückgangs aufweisen, um in den Genuss des Beitrags zu kommen.
Den Antragstellern, die den Beitrag Sostegni erhalten haben, steht der Beitrag bis zur Differenz zwischen dem „alternativen Beitrag Sostegni-bis“ und dem automatisch erhaltenen Beitrag Sostegni-bis zu.
Bei Antragstellern, die den Beitrag nicht in Anspruch genommen haben, wird der Beitrag in Höhe des Gesamtbetrags auf Grundlage des Antrags festgelegt.
Die Auszahlung des Beitrags kann durch Gutschrift auf das Bankkonto oder in Form einer Steuergutschrift erfolgen.
Im Vergleich zu den bisherigen Anträgen ist in diesem Antrag ein neuer (und komplexen) Abschnitt betreffend die erhaltenen staatlichen Beihilfen enthalten.