09/12/2021

Abschaffung „Esterometro“ ab 2022

Ab dem 1. Januar 2022 muss das Austauschsystem SdI – „Sistema di Intercambio“ der Agentur der Einnahmen nicht nur für die Versendung der elektronischen Rechnungen, sondern auch für die Übermittlung aller ausländischer Transaktionen verwendet werden. Dadurch wird die derzeitige vierteljährliche Übermittlung der Daten der grenzüberschreitenden Transaktionen, der sogenannte "Esterometro", abgeschafft.
In der Praxis:
- Für Rechnungen, die an nicht in Italien ansässige Unternehmen ausgestellt werden, ist eine elektronische Rechnung des Typs TD01 auszustellen, in der der Empfängercode "XXXXXXX" angegeben wird;
- Für Rechnungen, die von ausländischen Lieferanten in Papierform eingehen, muss ein elektronisches Dokument des Typs TD17 (für Dienstleistungen aus dem Ausland, Art. 17 Abs. 2 DPR 633/72) oder des Typs TD18 (für innergemeinschaftliche Einkäufe Waren, Art. 46 DL 331/93) oder des Typs TD19 (für Einkäufe von Waren aus dem Ausland, Art. 17 Abs. 2 DPR 633/72) erstellt und an das Austauschsystem (SdI) gesendet werden.
Die Versendung der Daten der ausgestellten Rechnungen (im XML-Format), muss innerhalb der normalen Frist für die Ausstellung der elektronischen Rechnungen erfolgen: innerhalb von 12 Tagen ab Datum der Lieferung oder innerhalb des 15. des Folgemonats im Falle einer aufgeschobenen Rechnung.
Die elektronische Übermittlung der Daten der vom Ausland eingegangenen Rechnungen muss bis zum 15. des Folgemonats erfolgen, in dem das Dokument eingegangen ist.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen, ist es ratsam, sich so bald wie möglich bei Ihrem Softwareanbieter zu informieren, damit Sie in der Lage sind, sich rechtzeitig an diese neue Buchhaltungsmethode anzupassen.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

06/12/2023

Kontrolle für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)

Infolge der im Jahr 2023 eingeführten Änderungen des Pauschalsystems „forferttario“ ist es nötig, die Höhe der im Jahr 2023 erzielten Einnahmen/Erträge zu überprüfen. Ab 2023 gilt nämlich:
 
 

30/11/2023

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

16/11/2023

ISTAT-Fragebögen und Auskunftspflicht

Es kommt sehr häufig vor, dass Unternehmen aufgefordert werden, sich an Erhebungen vom ISTAT (oder anderer vom Nationalen Statistischen System anerkannte Einrichtungen) zu beteiligen, indem sie Fragebögen online ausfüllen. Es ist wichtig, zwischen ...
 
 

13/11/2023

Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Mitteilung im Dezember

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ist für die Versendung der Mitteilungen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG, KGaA und Genossenschaften), von juristischen Personen des Privatrechts, ...