09/12/2021
Abschaffung „Esterometro“ ab 2022
In der Praxis:
- Für Rechnungen, die an nicht in Italien ansässige Unternehmen ausgestellt werden, ist eine elektronische Rechnung des Typs TD01 auszustellen, in der der Empfängercode "XXXXXXX" angegeben wird;
- Für Rechnungen, die von ausländischen Lieferanten in Papierform eingehen, muss ein elektronisches Dokument des Typs TD17 (für Dienstleistungen aus dem Ausland, Art. 17 Abs. 2 DPR 633/72) oder des Typs TD18 (für innergemeinschaftliche Einkäufe Waren, Art. 46 DL 331/93) oder des Typs TD19 (für Einkäufe von Waren aus dem Ausland, Art. 17 Abs. 2 DPR 633/72) erstellt und an das Austauschsystem (SdI) gesendet werden.
Die Versendung der Daten der ausgestellten Rechnungen (im XML-Format), muss innerhalb der normalen Frist für die Ausstellung der elektronischen Rechnungen erfolgen: innerhalb von 12 Tagen ab Datum der Lieferung oder innerhalb des 15. des Folgemonats im Falle einer aufgeschobenen Rechnung.
Die elektronische Übermittlung der Daten der vom Ausland eingegangenen Rechnungen muss bis zum 15. des Folgemonats erfolgen, in dem das Dokument eingegangen ist.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen, ist es ratsam, sich so bald wie möglich bei Ihrem Softwareanbieter zu informieren, damit Sie in der Lage sind, sich rechtzeitig an diese neue Buchhaltungsmethode anzupassen.