10/11/2021

„Decreto fiscale“, zusätzliche Neuerungen

• Spontane Berichtigung der unrechtmäßig in Anspruch genommenen Steuerguthaben im Bereich „Forschung und Entwicklung“: Subjekte, welche Ausgaben im Bereich der Forschung und Entwicklung getätigt haben, hatten bis zum 22.10.2021 die Möglichkeit, ein entsprechendes Steuerguthaben in Anspruch zu nehmen. Jene Subjekte, die nun im Nachhinein festgestellt haben, dass die von Ihnen getätigten Ausgaben nicht als Ausgaben im Bereich der „Forschung und Entwicklung“ qualifiziert werden können, erhalten das Recht ihre unrechtmäßig im Einzahlungsmodell F24 verrechneten Steuerguthaben ohne Strafen und Verzugszinsen zurückzuzahlen. Diese spontane Berichtigung kann auch von jenen Subjekten in Anspruch genommen werden, welche Fehler in der Berechnung bzw. Feststellung der förderungsfähigen Kosten begangen haben. Die Teilnahme an der spontanen Berichtigung muss innerhalb 30.09.2022 mit einem entsprechenden Antrag bei der Agentur für Einnahmen gemeldet werden.

• Vereinfachungen im Bereich der „Patent Box“: Das vor kurzem eingeführte Konzept der „Patent Box“ wird abgeschafft und es wird eine neue Option zur erhöhten Absetzbarkeit von 90% für Forschungs- und Entwicklungskosten eingeführt. Zu den Forschungs- und Entwicklungskosten zählen geschützte Softwareprogramme (Copyright), Patente, Markenrechte, Entwürfe und Modelle, Prozesse und Verfahren, Formeln und Informationen, welche im Zuge der direkten oder indirekten Produktions- / Handels- / Forschungstätigkeit des Unternehmens gewonnen wurden. Die Option hat eine Dauer von 5 Jahren.

• Refinanzierung der Fonds für umweltfreundliche Fahrzeuge: Der Fond für den Ankauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen wurde mit zusätzlichen 100 Millionen Euro für das Jahr 2021 ausgestattet.
o 65 Millionen sind für den Ankauf von neuen Fahrzeugen der Kategorie M1, mit einem Kohlendioxidausstoß von maximal 0 bis 60 Gramm pro Kilometer, Ankaufspreis unter 50.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer und eventueller Verschrottung eines Fahrzeuges Klasse Euro 0 bis Euro 4, vorgesehen;

o 20 Millionen sind für den Ankauf oder das Leasing von neuen betrieblichen Fahrzeugen der Kategorie N1 oder für spezielle neue Fahrzeuge der Kategorie M1 mit max. 3,5 Tonnen und eventueller Verschrottung eines Fahrzeuges derselben Kategorie bis zur Klasse Euro 4 vorgesehen; 15 Millionen Euro davon werden für Elektrofahrzeuge vorbehalten;

o 5 Millionen Euro sind für den Ankauf von gebrauchten Fahrzeugen der Kategorie M1 mit einem Kohlendioxidausstoß von maximal 0 bis 160 Gramm pro Kilometer, Ankaufspreis unter 25.000 Euro, Fahrzeugklasse mindestens Euro 6, mit gleichzeitiger Verschrottung eines Fahrzeuges derselben Kategorie, welches seit mindestens 10 Jahren immatrikuliert ist, vorgesehen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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