27/10/2021
„Decreto Fiscale“ im Amtsblatt veröffentlicht
Zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen gehören:
Quarantäne (Art. 8)
Es wird die Refinanzierung, für das Jahr 2021, des Quarantänekrankengeldes und die pauschale Erstattung der entstandenen Kosten für die oben genannten Ereignisse vorgesehen.
Demnach gilt für Arbeitnehmer des privaten Sektors bis zum 31. Dezember 2021, dass die Zeit, in Quarantäne mit aktiver Überwachung oder in einem treuhänderischen Heimaufenthalt mit aktiver Überwachung, was die wirtschaftliche Behandlung anbelangt, der Krankheit gleichgestellt wird und nicht dem Zeitraum für die Höchstkrankheitsdauer angerechnet wird.
Elternurlaub (Art. 9)
Der Elternurlaub für Kinder im Fernunterricht, die an Covid-19 erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden, wird bis zum 31. Dezember 2021 bestätigt.
Für Kinder unter 14 Jahren wird diese Freistellung – welche den Elternteilen alternativ gewährt wird – mit einer 50% Entlohnung anerkannt, während für Eltern mit Kindern zwischen 14 und 16 Jahren das Recht auf unbezahlte Freistellung vorgesehen ist.
Covid-19 Lohnausgleich (Art. 11)
Es werden weitere Wochen Covid-19 Lohnausgleich gewährt.
Private Arbeitgeber, welche in den Anwendungsbereich des FIS bzw. des bilateralen Solidaritätsfonds und des Sonderlohnausgleichs CIGD fallen und ihre Arbeitstätigkeit aufgrund von Ereignissen im Zusammenhang mit der epidemiologischen Notlage aussetzen oder reduzieren, können weitere maximal 13 Wochen Covid-19 Lohnausgleich beanspruchen. Diese zusätzlichen Wochen können für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021 beansprucht werden, und zwar für jene Arbeitnehmer, die zum 22. Oktober 2021 im Betrieb beschäftigt sind.
Für die Dauer der Beanspruchung dieser Lohnausgleichsmaßnahmen wird das allgemeine Entlassungsverbot bestätigt.