10/12/2021

Steuerbonus für die Desinfektion der Arbeitsräume und den Ankauf von persönlicher Schutzausrüstung, zustehendes Guthaben

Die Agentur der Einnahmen hat den Prozentsatz für den Steuerbonus für den Ankauf von Desinfektionsmittel und persönlicher Schutzausrüstung, betreffend die im Juni, Juli und August 2021 getätigten Ausgaben, festgelegt. Die Anträge zur „Reservierung“ des Steuerbonus mussten vorbehaltlich bis zum 04.11. eingereicht werden. In Anbetracht der Einhaltung der zur Verfügung gestellten Mittel kann das „reservierte" Guthaben von allen Antragsstellern im vollen Umfang genutzt werden und entspricht somit 30% der getätigten Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 € für jeden Begünstigten.

Für die Inanspruchnahme des Steuerguthabens muss der Steuerkodex "6951" verwendet werden (Bezugsjahr 2021). Die Kompensierungen können ab dem 11.11.2021 erfolgen. Die Höhe des verfügbaren Steuerguthabens kann über dem persönlichen Steuerpostfach auf der Webseite der Agentur der Einnahmen abgerufen werden. Das Steuerguthaben zählt nicht zur Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer und IRAP.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
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