02/11/2021
„Decreto fiscale“, Neuerungen im Bereich der Steuereinzüge
• Teilnahme an der „Verschrottung von Steuerzahlkarten“ (Rottmazione-ter) wird trotz verspäteter bzw. ausgesetzter Ratenzahlungen gewährleistet: Bereits mit dem Dekret „Sostegni bis“ wurde festgelegt, dass die Teilnahme an der „Verschrottung der Steuerzahlkarten“ (Rottamazione-ter) nicht ausgesetzt werden kann, falls die betroffenen Raten vollständig innerhalb folgender Zahlungsfristen nachgezahlt werden:
o Innerhalb 31. Juli 2021, für Raten mit ursprünglicher Fälligkeit am 28. Februar 2020 und 31. März 2020;
o Innerhalb 31. August 2021, für Raten mit ursprünglicher Fälligkeit am 31. Mai 2020;
o Innerhalb 30. September 2021, für Raten mit ursprünglicher Fälligkeit am 31. Juli 2020;
o Innerhalb 2. November 2021, für Raten mit ursprünglicher Fälligkeit am 30. November 2020
o Innerhalb 30. November 2021, für Raten mit ursprünglicher Fälligkeit am 28. Februar, 31. März, 31. Mai, 31. Juli 2021
Jene Subjekte, die die offenen Raten an den oben genannten „neuen“ Fälligkeiten dennoch nicht bezahlt haben, erhalten nun von Seiten der Einzugsdienste einen weiteren Zahlungsaufschub. Diese Subjekte können die noch offenen Zahlungen innerhalb 30.11.2021 nachholen ohne aus dem Regime der „Verschrottung der Steuerzahlkarten“ rauszufallen.
• Steuerzahlkarten, welche nach dem 01.09.2021 zugestellt wurden: Für die Steuerzahlkarten, welche ab dem 01.09.2021 bis zum 31.12.2021 zugestellt werden, sind 150 Tage (anstelle der aktuellen 60 Tage) für die Bezahlung der geforderten Summen vorgesehen. Bis zum Ablauf der 150 Tage werden keine Verzugszinsen verrechnet und die Agentur der Einnahmen – Einzugsdienste („Agenzia della riscossione“) kann nicht mit der Zwangseintreibung der Schulden beginnen.
• Ratenzahlungen, welche vor den „Gesetzesdekreten Anti-Covid“ ausgestellt wurden: Für jene Ratenzahlungen, welche vor der Einführung des Gesetzesdekrets „Cura Italia“ (D.L. n. 18/2020) oder bis zum Datum 08.03.2020 oder wie später verlängert bis spätestens 31.08.2021 ausgestellt wurden, wird die Zahlungsfrist von 10 Monaten auf 18 Monaten verlängert.