16/06/2020
Es fehlt das Geld für die Miete: Steuergutschrift bringt jetzt Abhilfe
hds: „7550 Betriebe waren von der Pflichtschließung betroffen“
„Aufgrund dieser verlängerten Pflichtschließung fehlt klarerweise der Umsatz und somit auch das Geld für die laufenden Kosten wie etwa die Mieten“, erklärt der hds. Das macht immer mehr Betrieben arg zu schaffen.
„Wir begrüßen daher, dass das Maßnahmenpaket des Staates „Decreto Rilancio“ (Gesetzesdekret 34/2020) für die Mieter als Unterstützungsmaßnahme eine Steuergutschrift (credito d’imposta) für alle gewerbliche Immobilien vorsieht“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser. Das Steuerguthaben kann ab sofort mittels F24 kompensiert werden.
Die Steuergutschrift entspricht der Höhe der Mieten für die Monate März, April und Mai (April, Mai und Juni für Tourismusbetriebe mit saisonaler Tätigkeit) und beträgt
- 60 Prozent der monatlichen Miete, der Leasingrate oder der Nutzung aller gewerblicher Immobilien, die für industrielle, gewerbliche, handwerkliche, landwirtschaftliche, touristische Zwecke oder für die gewohnheitsmäßige und berufliche Ausübung der Tätigkeit bestimmt sind,
- 30 Prozent bei komplexen Serviceverträgen oder Pachtverträgen mit mindestens einer Immobilie für Nichtwohnzwecke.
Die Gutschrift wird gewährt unter der Bedingung, dass
- die Einnahmen/Umsätze für 2019 weniger als 5 Millionen Euro (nicht erforderlich für Hotels und Agrotourismusbetriebe) betragen,
- der Mieter im Bezugsmonat einen Rückgang von mindestens 50 Prozent des Umsatzes hat (auch bei einer Nichtschließung des Betriebes).