Neuerungen
Das neue Staat-Regionen-Abkommen zur Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit bringt bedeutende Änderungen für alle Unternehmen mit sich. Diese müssen ihre Verpflichtungen im Bereich Arbeitssicherheit künftig präziser erfüllen.
Infos
Neue Regeln ab 24. Mai 2025
Was ändert sich?
Die wichtigsten Neuerungen zur Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit
> Ausbildungspflichten
Gelten nun auch für Arbeitgeber (16 Stunden), selbst wenn sie nicht die Funktion des LDAS (Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz) innehaben.
> Rolle des Vorgesetzten („Preposto“)
Wird als Schlüsselrolle zwischen Management und operativer Arbeitstätigkeit gestärkt.
> Einsatz aktiver Lernmethoden
• Gruppenarbeiten, Fallstudien, Simulationen.
• Einsatz von Virtual Reality und Gamification.
• Lerneinheiten vor Ort („Break formativi“): 15–30-minütige Lerneinheiten direkt am Arbeitsplatz.
> Durchführungsmodalitäten
• Synchrone Videokonferenzen gelten als gleichwertig zur physischen Anwesenheit (außer bei praktischer Ausbildung).
• E-Learning ist mit Ausnahmen erlaubt: nicht gültig für Kurse für Vorgesetzte, Arbeiten in engen Räumen und Gerätebedienung (gemäß Art. 73, Abs. 5, GvD. 81/2008).
>> Aktualisierte Ausbildungswege (in Umsetzung)
1. Arbeitnehmer: Basiskurse bestätigt (4+4/8/12 Std.); Auffrischung alle 5 Jahre (6 Std.).
2. Vorgesetzte („Preposti“): Zusatzkurs auf 12 Std. erhöht; Auffrischung alle 2 Jahre.
3. Führungskräfte („Dirigenti“): Basiskurs von 16 auf 12 Std. reduziert; neues Modul „Baustellen“ (6 Std.) eingeführt.
4. Arbeitgeber: Pflichtkurs von 16 Std. (+ Zusatzmodule, z. B. allgemeines Modul von 8 Std. bei LDAS-Funktion).
>> Spezialfunktionen und Qualifikationen
1. LDAS/ASPP: Kriterien und Prüfmodalitäten präzisiert.
2. Enge Räume: Neuer Kurs mit 12 Std. inkl. obligatorischem Praxisteil.
3. Gerätebedienung: Liste erweitert (z. B. Obsterntemaschine, Lader, Brückenkräne).
4. Abschlussprüfungen verpflichtend: Mindestens 70 % der Aufgaben müssen korrekt beantwortet werden, um zu bestehen.
Durchführungsmodalitäten der kurse
| Kursart | Physische Präsenz | Synchrone Videokonferenz | E-Learning |
|
Arbeitnehmer:
Allgemeine Ausbildung
|
Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt |
| Spezifische Ausbildung | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt (nur bei geringem Risiko) |
| Vorgesetzte (Preposti) | Erlaubt | Erlaubt | Nicht erlaubt |
| Führungskräfte (Dirigenti) | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt |
| Arbeitgeber | Erlaubt | Erlaubt | Nicht erlaubt |
| Arbeitgeber/LDAS | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt (nur Modul A) |
| LDAS/ASPP | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt (nur juristisches Modul) |
| Sicherheitskoordinator | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt (nur juristisches Modul) |
| Enge oder kontaminationsverdächtige Räume |
Erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| Geräte gemäß Art. 73, Abs. 5, GvD. 81/2008 | Erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
| Auffrischungskurs | Physische Präsenz | Synchrone Videokonferenz | E-Learning | |
| Arbeitnehmer: Spezifische Ausbildung | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt | |
| Vorgesetzte (Preposti) | Erlaubt | Erlaubt | Nicht erlaubt | |
| Führungskräfte (Dirigenti) | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt | |
| Arbeitgeber | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt | |
| Arbeitgeber/LDAS | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt | |
| Sicherheitskoordinator | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt | |
| Enge oder kontaminationsverdächtige Räume | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | |
| Geräte gemäß Art. 73, Abs. 5, GvD. 81/2008 | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | |
Das Staat-Regionen-Abkommen bestätigt die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 215/2021 sowie des Art. 37, Absatz 5, des GvD. Nr. 81/2008 und präzisiert klarer, was unter praktischer Arbeitseinweisung („addestramento“) zu verstehen ist. Diese ist zusätzlich zur Ausbildung zu sehen.
Die Regelung verlangt ausdrücklich, dass entsprechende Maßnahmen in einem speziellen Register dokumentiert werden, das auch digital geführt werden kann.
>> Neuheit: lerneinheiten vor Ort (break formativi)
Der gesamte Ausbildungsweg soll den Anforderungen des realen Berufslebens gerecht werden – durch den Einsatz aktiver didaktischer Methoden wie:
• Gruppenarbeiten
• Fallstudienanalysen
• Simulationen
• Augmented und Virtual Reality
• Einsatz von (virtuellen oder physischen) Simulatoren
• Gamification-Techniken.
Die Ausbildung wird nicht mehr allgemein gehalten, sondern eng an die konkreten Aufgaben und Arbeitstätigkeiten gebunden. Ziel ist die Entwicklung von:
• Handlungskompetenz in realen Situationen
• Problemlösungsfähigkeiten
• Verständnis für übergreifende Aspekte der eigenen Rolle.
Das Abkommen führt außerdem die Lerneinheiten vor Ort (Break Formativi) ein – kurze Schulungseinheiten am Arbeitsplatz sowie praktische Module, die spezifische Arbeitsräume und Ausrüstungen erfordern.
Diese Lerneinheiten dienen der kontinuierlichen Auffrischung in Bezug auf berufsbezogene Risiken, Arbeitsumgebung, verwendete Geräte und Stoffe, Präventionstechniken.
>> Kurse für Arbeitnehmer, Vorgesetzte und Führungskräfte
Das neue Staat-Regionen-Abkommen bringt wichtige Neuerungen gegenüber der vorherigen Regelung. Insbesondere entfällt die Möglichkeit für Unternehmen, die Arbeitssicherheitsschulung von neu eingestellten Arbeitnehmern innerhalb von 60 Tagen nach der Einstellung abzuschließen.
Wenn ein neuer Mitarbeiter keine spezifische Ausbildung für die jeweilige Kategorie und die im Unternehmen vorhandenen Risiken erhalten hat, ist das Unternehmen verpflichtet, die Ausbildung (und gegebenenfalls die praktische Einweisung) gemäß Art. 37, Absatz 4 des GvD. 81/2008 durchzuführen – und zwar:
• bei Arbeitsantritt oder bei Beginn der Tätigkeit im Rahmen von Zeitarbeit;
• bei Versetzung oder Aufgabenwechsel;
• bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Technologien, gefährlicher Stoffe oder Gemische.
Bevor der neue Mitarbeiter mit spezifischen Aufgaben betraut wird, muss sichergestellt werden, dass er angemessen über die Arbeitssicherheit ausgebildet und eingewiesen ist.
Risikoklassen
Die Risikoklassen werden weiterhin anhand des ATECO-Codex 2007 bestimmt, dem das Unternehmen zugeordnet ist – analog zur Regelung im Abkommen vom 21.12.2011.
Ausbildung für Vorgesetzte (Preposti) - Neuerungen
• Mindestdauer des Kurses: 12 Stunden (statt bisher 8 Stunden).
• Auffrischung alle 2 Jahre (statt alle 5 Jahre), mit einer Mindestdauer von 6 Stunden.
• Zulässige Formate: Kein E-Learning, aber synchrone Videokonferenz erlaubt.
• Vorgesetzte, die den Basiskurs oder die letzte Auffrischung vor mehr als 2 Jahren abgeschlossen haben, müssen die Auffrischung innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des neuen Abkommens (ab dem 24. Mai 2025) absolvieren.
Ausbildung für Führungskräfte (Dirigenti) - Neuerungen
• Die Kursdauer wird von 16 auf 12 Stunden reduziert.
• Für Führungskräfte von Unternehmen, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, wird ein zusätzliches Modul „Baustellen“ mit einer Dauer von 6 Stunden eingeführt – gemäß Art. 97, Absatz 3-ter des GvD. 81/2008.
>> Übergangsbestimmungen
In der ersten Anwendungsphase – und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des neuen Staat-Regionen-Abkommens (demnach bis zum 23. Mai 2026) – ist es zulässig, weiterhin Schulungen gemäß den aufgehobenen Staat-Regionen-Abkommen durchzuführen, die vor dem neuen Abkommen galten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den neuen Schulungskurs für Arbeitgeber gemäß dem neuen Staat-Regionen-Abkommen zu absolvieren, sodass dieser spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten des Abkommens abgeschlossen ist (demnach bis zum 23. Mai 2027). Bereits absolvierte Schulungen für Arbeitgeber, die vor Inkrafttreten des neuen Abkommens durchgeführt wurden und inhaltlich dem neuen Abkommen entsprechen, werden anerkannt. Die Frist für die nächste Auffrischung beginnt mit dem im Zertifikat angegebenen Abschlussdatum.
Für Vorgesetzte (Preposti) gilt: Wurde die Grund- oder Auffrischungsschulung mehr als 2 Jahre vor dem 24. Mai 2025 (dem Inkrafttreten des neuen Abkommens) absolviert, muss die Auffrischung innerhalb von 12 Monaten ab diesem Datum erfolgen.
> Art 37 D.Lgs.81_2008 - Neuigkeiten Staat-Regionen-Abkommen
Nie wieder Fristen verpassen.
Um stets alle Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitskurse zu erfüllen, ist eine zentrale Verwaltung nötig, die eine präzise und reibungslose Organisation ermöglicht.
Das Online-Tool AsiX vereinfacht und optimiert die Verwaltung der verpflichtenden Arbeitssicherheitskurse.
Die Vorteile auf einen Blick:
Das Online-Tool AsiX vereinfacht und optimiert die Verwaltung der verpflichtenden Arbeitssicherheitskurse.
Die Vorteile auf einen Blick:
- E-Mail-Benachrichtigung für jeden fälligen Pflichtkurs.
- Kursbestätigungen und -daten Ihrer Mitarbeiter einfach und schnell hinterlegen.
- Maximale Flexibilität beim Hoch- und Herunterladen der Teilnahmebescheinigungen.
- Wertvolle Zeit sparen!
>> Der Preis für diesen Service beträgt 50,00 € jährlich (zzgl. MwSt.).
>> Das neue Tool wurde für hds-Mitglieder gedacht.
Die Nutzung des Services ist ganz einfach!
Melden Sie sich im geschützten Bereich „MEIN hds“ auf der Webseite des hds mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an.
>> Überblick AsiX-Nutzung
Bei Fragen wenden Sie sich an asix@hds-bz.it
Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Neue Regeln ab 24. Mai 2025