
Hygiene und Haccp
Die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern zu gewährleisten, klingt einfacher gesagt als getan. Jeder Betrieb im Lebensmittelgewerbe ist verpflichtet, ein vorbeugendes System einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. So schreiben es die Hygienebestimmungen für Lebensmittel vor, die im sogenannten Haccp-Konzept enthalten sind.
Lebensmittelhygiene umfasst alle Vorkehrungen und Maßnahmen, die bei der Herstellung, Behandlung, Lagerung und dem Vertrieb von Lebensmitteln notwendig sind. Ziel ist es, ein gesundheitlich unbedenkliches, qualitativ hochwertiges und bekömmliches Erzeugnis zu gewährleisten, das für den Genuss tauglich und für den freien Warenverkehr geeignet ist.
FÜR WEITERE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG
Bereich Lebensmittel, Umwelt und Sicherheit:Stefan Kuhn, Fachgruppenleiter, T +39 0471 310 507 - F +39 0471 310 595
skuhn@hds-bz.it
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